Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Einbürgerung?

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Wann habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung?

Es gibt viele Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

  • Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.

Die Voraussetzungen