Rassismus ist schmerzhafter Alltag für zu viele Menschen in Deutschland und eine Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Kampf gegen Rassismus ist ein staatlicher Auftrag – verankert im Grundgesetz und internationalen Übereinkommen, die die Bundesrepublik ratifiziert hat. Seit 2022 gibt es deshalb das Amt der Beauftragten für Antirassismus in der Bundesregierung.
Jeder Mensch hat das Recht, frei von Diskriminierung und Rassismus zu leben. Menschen, die von Rassismus betroffen sind, müssen Unterstützung erhalten und dürfen mit Ihren Erfahrungen nicht allein gelassen werden. Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung arbeitet daran, dass die Belange der Betroffenen in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen gehört werden. Es geht darum, Rassismus entgegenzuwirken, strukturelle Hürden abzubauen und Menschen zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und Unterstützung zu erhalten.
Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
Die Antirassismusbeauftragte koordiniert die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP‑R). Er soll den Kampf gegen Rassismus innerhalb der Bundesregierung bündeln und neue Maßnahmen auf den Weg bringen.
Lagebericht Rassismus
Mit Daten, Fakten und Analysen gibt der Lagebericht „Rassismus in Deutschland“ (2023) einen umfassenden Überblick über Erscheinungsformen von Rassismus, Handlungsfelder und Maßnahmen der Bundesregierung.
Arbeitsdefinition Rassismus
Die Arbeitsdefinition wurde als Angebot an die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet. Sie schafft ein gemeinsames Verständnis von Rassismus und legt damit den Grundstein für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus.
Projektförderung der Beauftragten
Um Betroffene zu unterstützen und die Gesellschaft im Umgang mit Rassismus zu sensibilisieren und zu stärken, fördert die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung zahlreiche Projekte.