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Arbeitsmarktintegration und Fachkräfteeinwanderung

Zugewanderte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zum Beschäftigungswachstum. Ziel der Bundesregierung ist eine gezielte Fachkräfteeinwanderung und eine schnellere, qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration.

Fast 6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus dem Ausland, davon rund 2,5 Millionen aus der Europäischen Union (EU) und rund 3,3 Millionen aus Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) arbeiten in Deutschland (Stand Juni 2025). Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Fachkräftesicherung. Das Beschäftigungswachstum in Deutschland wird seit 2023 ausschließlich von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit getragen. Auch die Erwerbstätigenquoten von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (ohne Fluchterfahrung) haben sich über die Zeit deutlich erhöht und nähern sich zunehmend dem Niveau der Gesamtbevölkerung an. Langsamer, aber ebenso stetig, steigt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Fluchterfahrung.

Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung

Gleichzeitig zeigen Untersuchungen, dass der Zugang zum und die Bedingungen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Einwanderungsgeschichte schlechter sind als für diejenigen ohne Einwanderungsgeschichte. Das hat zur Folge, dass Eingewanderte häufiger arbeitslos und prekär beschäftigt sind und Tätigkeiten unter ihrem Qualifikationsniveau und mit niedrigeren Löhnen ausüben. Wie lange jemand schon in Deutschland lebt, wirkt sich auch auf die Chancen am Arbeitsmarkt aus. Denn anfangs haben die meisten noch geringe Deutschkenntnisse und ihre Bildungs- und Berufsabschlüsse sind noch nicht anerkannt. Bei Geflüchteten beeinträchtigen zusätzlich institutionelle Hürden, wie lang andauernde Asylverfahren, Beschäftigungsverbote und Wohnsitzauflagen, die Arbeitsaufnahme.

Ziel der Bundesregierung ist eine schnellere, qualifikationsadäquate und nachhaltige Arbeitsaufnahme von Arbeitssuchenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Dafür setzt sich die Integrationsbeauftragte im Rahmen der im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode festgehaltenen Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung ein. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Integrationsbeauftragten und der Bundesagentur für Arbeit trägt ebenso dazu bei, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte besser voranzubringen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem gleichberechtigten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, vor allem für Frauen und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte.

Frauen mit Einwanderungsgeschichte sollen gleichberechtigt ihre Chancen am Arbeitsmarkt nutzen können.

Integrationsbeauftragte

Frauen mit Einwanderungsgeschichte

Frauen mit Einwanderungsgeschichte sind am Arbeitsmarkt und in Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert. Um das zu ändern, fördert die Beauftragte gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit das Modellprojekt „Fem.OS Plus“, das Frauen aus Drittstaaten beim Start in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützt in den sozialen Medien in mehreren Sprachen und mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Außerdem arbeitet sie im Rahmen des Aktionsplans „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ daran mit, dass strukturelle Hürden für Gründerinnen und selbstständige Frauen mit Einwanderungsgeschichte abgebaut werden, sie mehr Sichtbarkeit erhalten und starke Netzwerke aufbauen können.

Die Integrationsbeauftragte unterstützt mit Maßnahmen und Projekten die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland.

Integrationsbeauftragte

Fachkräfteeinwanderung

Der deutsche Arbeitsmarkt braucht auch Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, um künftigen Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Als Fachkräfte gelten nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz Personen mit einer anerkannten qualifizierten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einem Hochschulabschluss.

Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und wurde in den darauffolgenden Jahren novelliert. Es hat zum Ziel mehr qualifizierte Einwanderung als bisher zu ermöglichen, um künftigen Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Eine Übersicht der Regelungen gibt das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, Make it in Germany. Im Auslandsportal des Auswärtigen Amts können Fachkräfte ihr Visum für Deutschland ganz einfach online beantragen.

Work-and-Stay-Agentur

So wirkt sie beim Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) mit: Ziel der WSA ist es, für Fachkräfte aus Drittstaaten den Einwanderungsprozess nach Deutschland zu erleichtern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus Deutschland bei der Gewinnung von internationalen Fachkräften zu unterstützen. Sie wird die Erwerbsmigration sowie die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Die bestehenden Prozesse werden optimiert und digitalisiert. Neben schnelleren Verfahren für Fachkräfte werden auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz profitieren. Um zusätzliche Effizienzgewinne zu erreichen, werden beim Aufbau der Work-and-Stay-Agentur für Maßnahmen für eine weitere Zentralisierung erarbeitet.

Vorintegration im Herkunftsland

Seit dem 1. Januar 2026 liegt zudem die Konzeption von Vorintegrationsmaßnahmen in ausgewählten Herkunftsländern im Aufgabenbereich der Integrationsbeauftragten. Als Vorintegrationsmaßnahmen gelten dabei Beratung, Sprachförderung und die Vermittlung von Kenntnissen über das Leben in Deutschland sowie eine transnationale Begleitung.

Menschen mit ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen müssen diese in Deutschland anerkennen lassen, um im gewohnten Job arbeiten zu können. 

Integrationsbeauftragte

Anerkennung von Berufs- oder Studienabschlüssen

Menschen mit einem beruflichen Abschluss haben deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das gilt auch für Menschen mit ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen. Immer mehr Fachkräfte, beantragen eine Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder die Zeugnisbewertung ihres akademischen Abschlusses. Allerdings haben noch nicht alle Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen eine Anerkennung beantragt. Die Prozesse bis zur vollen Anerkennung müssen besser und effizienter werden.

Es ist deshalb Ziel von Bund und Ländern die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu vereinheitlichen, indem beispielsweise die Online-Antragstellung in allen Berufen ermöglicht wird. Damit noch mehr Fachkräfte in Deutschland ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen oder einen Antrag auf Zeugnisbewertung ihres ausländischen Studienabschlusses stellen, kooperiert die Integrationsbeauftragte mit der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt das Projekt „Mi.KI – Aktivierung migrantischer Communities in den sozialen Medien und mit KI“, im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms „IQ-Integration durch Qualifizierung“.