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Startseite Integration Bildung Frühkindliche und schulische Bildung

Frühkindliche und schulische Bildung mit frühzeitiger Sprachförderung

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Chancen auf gute Bildung haben, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Wohnort. Entscheidend sind solide Sprachkenntnisse durch frühe Sprachförderung.

Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Deshalb sollte jedem Kind – unabhängig von seiner sozialen oder familiären Herkunft – gleichermaßen gute frühkindliche Bildung ermöglicht werden.

Die Integrationsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass sprachliche Bildung und Förderung fest im Kita-Alltag verankert sind.

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Frühkindliche Bildung

Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Dennoch übersteigt der Betreuungsbedarf mitunter das vorhandene Angebot. Hinzu kommen Hürden beim Zugang zu Betreuungsangeboten, die besonders Familien mit Einwanderungsgeschichte betreffen. 2023 lag die Betreuungsquote für Kinder unter sechs Jahren mit Migrationshintergrund bei 50 Prozent – gegenüber 72 Prozent bei Kindern ohne Migrationshintergrund.

Darüber hinaus ist Kindern, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, der Besuch einer Kindertagesbetreuung häufig verwehrt. Die Integrationsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass gerade diese Kinder schneller Zugang zu Kitas oder Brückenangeboten erhalten.

Frühe Sprachförderung und Sprachstandserhebung

Viele Kinder wachsen mehrsprachig auf – eine wertvolle Ressource für sie selbst und unsere Gesellschaft.  Zugleich sind gute Deutschkenntnisse die Grundlage dafür, dass Kinder in der Schule erfolgreich lernen und teilhaben können. Der frühe Erwerb der deutschen Sprache ist daher entscheidend für den weiteren Bildungsweg.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Sprachförderung in Kindertagesstätten zu – für Kinder mit und ohne Einwanderungsgeschichte gleichermaßen. Im Kita-Alltag lernen sie Deutsch, begleitet und gefördert durch gut ausgebildete Fachkräfte, die eng mit den Eltern zusammenarbeiten. Die Integrationsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass sprachliche Bildung und Förderung fest im Kita-Alltag verankert sind. Der Bund unterstützt die Länder dabei über das Kita-Qualitätsgesetz, das auch gezielte Maßnahmen zur sprachlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen ermöglicht.

Um Kinder frühzeitig gezielt unterstützen zu können, gewinnt die Erfassung sprachlicher Kompetenzen an Bedeutung. Viele Bundesländer führen deshalb vor der Einschulung Sprachstandserhebungen durch, die helfen, Förderbedarfe rechtzeitig zu erkennen. Kinder, die zusätzliche Unterstützung benötigen, können so gezielt gefördert werden – noch bevor die Anforderungen der Schule hinzukommen. Sprachstandserhebungen sind damit ein wichtiges Instrument für Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Die Integrationsbeauftragte wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass Sprachstandsfeststellungen fachlich fundiert durchgeführt werden und sich daran passgenaue Förderangebote anschließen. 

Schule muss ihre Strukturen besser und schneller an die Vielfalt der Schülerschaft anpassen.

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Schulische Bildung

Laut Mikrozensus 2024 haben 29 Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Einwanderungsgeschichte. Damit sie am Ende ihrer Schulzeit über die Kompetenzen verfügen, die sie für einen erfolgreichen Übergang in das Berufsleben benötigen, muss Schule ihre Strukturen besser und schneller an die Vielfalt der Schülerschaft anpassen. Das Startchancen-Programm Schule, das Bund und Länder gemeinsam aufgesetzt haben, ist dafür ein wichtiger Baustein. Es unterstützt 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler dabei, Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk der Bildungspolitik muss auf dem schnelleren Zugang zur Regelbeschulung für geflüchtete Kinder und Jugendliche legen, die in Aufnahmeeinrichtungen leben. Die Integrationsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass dieser Übergang besser und schneller gelingt – und dass auch Jugendliche über 16 Jahren, die Möglichkeit erhalten einen qualifizierenden Abschluss zu machen.

Mit dem Schuleintritt wachsen die sprachlichen Anforderungen. Auch hier gilt: Gute Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für Lernerfolg in allen Fächern. Sprachbildung findet im Unterricht, in Förderangeboten und im Schulalltag statt. Mehrsprachigkeit bleibt dabei eine wichtige Ressource, die anerkannt und einbezogen werden sollte. Die Integrationsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass sprachliche Bildung als Querschnittsaufgabe verstanden wird. Sie steht innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern im Austausch, um Sprachförderung im schulischen Alltag zu stärken.

Sprachförderung begleitet Menschen mit Einwanderungsgeschichte auch über die Schulzeit hinaus. Aufbauend auf der frühen Sprachbildung stehen Integrationskurse und Berufssprachkurse zur Verfügung, um Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen.