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EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer unterstützt EU-Bürgerinnen und  EU-Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende, die aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU) nach Deutschland kommen, können sich auf ihre Freizügigkeitsrechte berufen.

Freizügigkeitsrechte von EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmern

Der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Arbeit zu suchen, dort ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und zu wohnen. Sie sind grundsätzlich dazu berechtigt, beim Zugang zu Beschäftigung, bei Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelandes (Gleichbehandlungsgebot). Zudem müssen alle Hindernisse beseitigt werden, die der Mobilität von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zwischen den EU-Mitgliedstaaten entgegenstehen, insbesondere was den Nachzug und die (Arbeitsmarkt-)Integration der Familienangehörigen im Aufnahmeland angeht.

Erklärfilm der EU-Gleichbehandlungsstelle

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer ist seit 2016 bei der Integrationsbeauftragten angesiedelt. Sie setzt sich dafür ein, dass EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer und deren Familienangehörige ihre Freizügigkeitsrechte auch in der Praxis ausüben können und Gleichbehandlung erfahren. Sie wendet sich mit ihren Angeboten sowohl direkt an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger als auch an Fachleute aus den Beratungsstrukturen und andere Akteure relevanter Einrichtungen.

Die Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung anzubieten. Dafür können sie sich an das Beratungsteam der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wenden.
  • Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU bereitzustellen, unter anderem auf der umfangreichen Website www.eu-gleichbehandlungsstelle.de.
  • Unabhängige Erhebungen und Analysen im Themenspektrum durchzuführen oder in Auftrag zu geben und unabhängige Berichte zu veröffentlichen.
  • Politische Empfehlungen zu ungerechtfertigten Einschränkungen und Behinderungen des Freizügigkeitsrechts oder zu Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit abzugeben.
  • Die Kooperation und den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Beratungsstrukturen in Deutschland zu fördern und als Ansprechpartner für alle Akteure, die im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit tätig sind, zu dienen.
  • Als Kontaktstelle für vergleichbare Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu fungieren.

Die Gleichbehandlungsstelle fördert verschiedene Projekte zur niedrigschwelligen Beratung und Information von EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer in den sozialen Medien. Sie unterstützt die Arbeit von Beratungs- und Anlaufstellen unter anderem mit Praxisleitfäden und Informationsmaterialien

Außerdem ist sie in engem Austausch mit Akteurinnen und Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen zu Fragen der Integration von zugewanderten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern.