„Zugehörigkeit und Heimat gehen auch im Plural“

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Neues Gesetz zur Einbürgerung „Zugehörigkeit und Heimat gehen auch im Plural“

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Damit wird es künftig grundsätzlich möglich, mehr als einen Pass zu haben und sich unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher einbürgern zu lassen.

Plenarrede

Rede von Staatsministerin Alabali-Radovan im Deutschen Bundestag zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, 19. Januar 2024.

Foto: Integrationsbeauftragte

Die Bundesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wer künftig in Deutschland eingebürgert werden möchte, kann das grundsätzlich bereits nach fünf Jahren statt wie bisher nach acht Jahren tun, wenn er oder sie weitere Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass die Person in der Regel ausreichend Deutsch sprechen und schreiben kann, ein Einkommen hat, das den eigenen Lebensunterhalt sichert und sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt.

Anlässlich der zweiten und dritten Beratung des Deutschen Bundestages sprach Staatsministerin Reem Alabali-Radovan von einem wichtigen Signal für alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte:

„Zugehörigkeit und Heimat gehen auch im Plural. Damit erkennen wir endlich die Lebensrealität von Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte an. Eine doppelte Staatsangehörigkeit zu haben ist im Jahr 2024 das Normalste der Welt und längst Realität in vielen Ländern.“

04:42

Video Rede von Staatsministerin Alabali-Radovan im Deutschen Bundestag zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, 19. Januar 2024.

2024 كلمة وزيرة الدولة السيدة العبلي-رضوان حول تعديل قانون الجنسية الألماني بتاريخ 19 يناير/ كانون الثاني

Rassismus und Antisemitismus stehen Einbürgerung entgegen

Mit der Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit einer Einbürgerung entgegenstehen. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss sich künftig auch zur historischen Verantwortung Deutschlands, zum Schutz jüdischen Lebens und zum friedlichen Zusammenleben der Völker bekennen.

Ausnahmeregelungen für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter

Ausnahmeregelungen sieht das neue Gesetz für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR sowie die Ehepartnerinnen und -partner vor: Um ihre besondere Lebensleistung für Deutschland zu würdigen, können sie sich auch dann einbürgern lassen, wenn sie sich im Alltag auf Deutsch verständigen können. Ein gesonderter Nachweis über die Deutschkenntnisse oder das Bestehen des Einbürgerungstests ist nicht notwendig. Ebenso gelten für sie geringere Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts.

Umfangreiche Informationsmaterialien

Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 in Kraft treten. Zum Inkrafttreten wird die Integrationsbeauftragte mit einer Website sowie verschiedenen Informationsmaterialien über die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit informieren.