Rechtliche Regelungen
Für eine Reise nach Deutschland gelten je nach Personengruppe und Aufenthaltszweck unterschiedliche Visa-Regelungen.
Es gibt Menschen, die zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland lediglich ein gültiges Ausweisdokument brauchen: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Für Staatsangehörige aller anderen Länder gelten die nachfolgenden Regelungen.
Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengen-Visa)
Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens. Die Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in einem Schengen-Staat von bis zu 90 Tagen je 180 Tage sind durch europäisches Recht geregelt. Kurzzeitaufenthalte sindbeispielsweise Reisen zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden oder der Familie und zu Geschäftszwecken. Und nicht alle Menschen aus Drittstaaten brauchen dafür ein Visum. Denn die EU hat mit einer Reihe von Ländern spezielle Einreise-Abkommen geschlossen.
Visa für längerfristige Aufenthalte
Aufenthalte von mehr als 90 Tagen kommen nur für bestimmte Zwecke in Betracht, wie zum Beispiel eine Familienzusammenführung, ein Studium oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Ausländerinnen und Ausländer, die für einen längerfristigen Aufenthalt einreisen möchten, müssen vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Lediglich Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise im Inland einholen.
Die Botschaften und Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind für die Visumerteilung verantwortlich, wenn Deutschland das alleinige oder hauptsächliche Reiseziel ist. Visumsanträge sollten mindesten sechs Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden. Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags steht jedem Antragstellenden der Rechtsweg offen.