Neues Gesetz
Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Hier informieren wir Sie zu den Voraussetzungen, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu bekommen. Außerdem erfahren Sie hier, was zu beachten ist, wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben.
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Dann können sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind:
- Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
Was gilt, wenn ich von der Ausländerbehörde ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
- Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
- Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind.
- Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
- Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
- Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
- Sie müssen Ihre Identität klären.
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Prüfen Sie, wenn Sie seit längerem im Besitz einer Duldung sind, als Erstes, ob bereits jetzt ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht für Sie in Frage kommt (§25a oder §25b Aufenthaltsgesetz). Der Weg über das Chancen-Aufenthaltsrecht nach §104c Aufenthaltsgesetz ist nicht in jedem Fall notwendig.
Lassen Sie sich beraten
Beraten können alle Migrationsberatungsstellen vor Ort in den Kommunen. Im Einzelfall kann auch der Bürgerservice der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration weiterhelfen.
Bitte beachten Sie aber, dass in Folge der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes im Wesentlichen in der Verantwortung der Bundesländer und der von diesen jeweils beauftragten kommunalen Behörden (z.B. Ausländerbehörden) liegt. Die Beauftragte und ihr Arbeitsstab haben hier kein Weisungsrecht.
Bitte beachten Sie auch die mehrsprachigen Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht von Handbook Germany sowie die Informationen auf den Websites der Flüchtlingsräte. Suchen Sie bei weiteren flüchtlingsrechtlichen Fragen erfahrene Beratungsstellen oder eine Rechtsanwaltskanzlei auf.