Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Auslandsvertretung/IOM bekomme?

  • Startseite
  • Staatsministerin

  • Ich möchte mehr wissen über

  • Integrationsarbeit in den Bereichen

  • Medien

  • So erreichen Sie uns

Grundsätzlich werden die Terminregistrierungen chronologisch abgearbeitet. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten, dringenden humanitären oder medizinischen Notfällen möglich. In Fällen, in denen der Schutzberechtigte in Deutschland demnächst volljährig wird, bemüht sich die Auslandsvertretung um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden.

Die Wartezeit auf den Termin hängt also davon ab, wann der Antragsteller sich registriert hat, wie groß die Nachfrage an Terminen am jeweiligen Antragsort ist und wie viele Anträge dort pro Tag angenommen werden können.