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Bürgerservice
Sie haben Fragen? Treten Sie mit uns in Kontakt!
Sie wollen mehr wissen zum Aufenthalts- oder Flüchtlingsrecht? Sie möchten Informationen zum Thema Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit? Sie wollen Genaueres über das Anti-Diskriminierungsrecht oder das Freizügigkeitsrecht für EU-Bürgerinnen und EU–Bürger wissen? Oder Sie haben ganz allgemein Fragen zur Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus?
Unser Bürgerservice hilft weiter!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine verbindliche Rechtsberatung anbieten können. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder andere dazu besonders befugte Personen und Stellen.
Ausführliche Informationen zur Einbürgerung in Deutschland finden Sie auf unserer Website www.einbuergerung.de.
Weitere Informationen zum Asyl- und Flüchtlingsschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Beim Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Auskunft über die verschiedenen Visa-Arten und Antragsmöglichkeiten.
Was wir nicht können:
- über Asylverfahren und/oder Bleiberecht entscheiden
- andere Behörden anweisen
- eine juristische Aufarbeitung von Einzelfällen leisten
Was wir für Sie tun können:
- Verwaltungsvorgänge erläutern
- „Behördendeutsch“ übersetzen
- Gesetze und Fachbegriffe erklären
- zuständige Behörden auf Fälle aufmerksam machen
- Kontakt zu Hilfsorganisationen herstellen
- Ehrenamtliche bei der Lösung eines Problems unterstützen
- informieren und beraten, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist
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Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 30 18 527 5300
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Wenn Sie Journalistin oder Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Beauftragten.
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