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Projektförderung für Teilhabe, Chancengleichheit und Zusammenhalt

Die Integrations- und Antirassismusbeauftragte unterstützt Projekte zu Integration, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Bekämpfung von Rassismus.

Die Integrations- und Antirassismusbeauftragte fördert Projekte zur Integration und Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Rassismus

Integrationsbeauftragte / Welters

Unabhängig davon, woher die Menschen nach Deutschland kommen – sie alle haben Fragen zum Start in der neuen Heimat. Bund, Länder und Kommunen sowie Verbände, Vereine, Migrantenorganisationen, gemeinnützige Einrichtungen und nicht zuletzt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer stehen ihnen zur Seite, damit das Ankommen, Leben und Arbeiten in Deutschland gelingt.

Ziele der Integrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung sind gelingende Integration und ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dafür braucht es neben krisenfesten Integrationsstrukturen, Verständnis und Respekt, Chancengleichheit und Teilhabe für alle und Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus.

In ihrer Projektförderung setzt die Beauftragte drei Schwerpunkte:

1. Integrationspolitische Maßnahmen 

Bei den Projekten steht die Verbesserung der Teilhabechancen im Mittelpunkt. Hierfür wurden vier Schwerpunkte definiert: 

  • Arbeit: Förderung der Arbeitsmarktintegration von im Bundesgebiet aufhältigen Arbeits- und Fachkräften mit Einwanderungsgeschichte - insbesondere von eingewanderten Frauen und Geflüchteten
  • Bildung und Sprache: Förderung der Bildung und des Erlernens der deutschen Sprache, insbesondere durch Mentoring und Unterstützung für benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Einwanderungsgeschichte
  • Kommunales: Stärkung kommunaler Integrationsakteure und Weiterentwicklung von Integrationsinfrastrukturen und Integrationsmanagement vor Ort 
  • Vielfalt: Begleitung und Gestaltung der Veränderungsprozesse in der Einwanderungsgesellschaft 

2. Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention

Gefördert werden Modellprojekte, die den persönlichen Austausch und Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Überzeugungen gezielt vorantreiben, Spannungen abbauen, Vorurteilen begegnen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit Blick auf den Nahostkonflikt und/oder die jüdisch-muslimischen Beziehungen in Deutschland.

3. Maßnahmen gegen Rassismus 

Ziele der Förderung sind

  • zivilgesellschaftliche Akteure in ihrem Engagement gegen Rassismus zu fördern, Betroffene im Umgang mit rassistischen Anfeindungen zu unterstützen und sie in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken. 
  • Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus in verschiedenen Lebensbereichen - insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnraum oder im Bildungsbereich - zu ergreifen sowie gesellschaftliche Institutionen im Umgang mit Rassismus zu stärken.