Wege zur Einbürgerung
Die Integrationsbeauftragte informiert auf der Website www.einbürgerung.de über Voraussetzungen und Ablauf einer Einbürgerung.
Auf www.einbürgerung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fragen:
Ist eine Einbürgerung für Sie möglich?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Quick Check können Sie mit wenigen Klicks unverbindlich überprüfen, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden können.
Wie läuft eine Einbürgerung ab?
Unser Video zeigt Ihnen die Schritte auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit – vom Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen über die Antragstellung bis zur Einbürgerungsfeier.
Welche Gründe sprechen für die Einbürgerung?
Deutschland ist ein vielfältiges Land, in dem sich Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu Hause fühlen. Sie auch? Es gibt gute Gründe für die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“ bietet umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, sowie darüber, wie Sie den Antrag stellen und wie das Einbürgerungsverfahren abläuft.
Einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier.
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Dazu erklärt Reem Alabali Radovan, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung:
„Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet: Heute ist ein historischer Tag für unser modernes Einwanderungsland. Wir haben endlich ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit. Einbürgerung bedeutet Teilhabe, gleiche Rechte und Pflichten für alle, die hier leben und die Zukunft unseres Landes mitgestalten. Es geht um Zugehörigkeit, Respekt und eine gute Perspektive. Und wir erkennen endlich an: Identität gibt es auch im Plural. Mehrstaatigkeit ist nicht mehr nur für wenige, sondern jetzt für alle möglich. Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu unserem Land. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir auch Anreize zur Integration: schneller Deutsch lernen, mit einem Job finanziell auf eigenen Beinen stehen, sich einbringen.“
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts war am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und am 19. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es ist eines der wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition im Bereich Migration und Integration.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Regel-Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich ist, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Einbürgerungsinteressierte müssen sich außerdem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, bekennen.
Seit dem 27. Juni ist es für alle Eingebürgerten möglich, ihre bisherige Staatsbürgerschaft neben der deutschen stets zu behalten. Darüber hinaus wird die Einbürgerung ehemaliger Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen erleichtert. Damit erkennt die Bundesregierung ihre besonderen Lebensleistungen für unser Land an.