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Startseite Antirassismus Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R)

Neuauflage Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R)

Staatsministerin Natalie Pawlik koordiniert als Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung die Neuauflage. Der Aktionsplan soll den Kampf gegen Rassismus innerhalb der Bundesregierung bündeln und neue Maßnahmen auf den Weg bringen.

Staatsministerin Natalie Pawli beim Auftakttreffen der Bundesministerien und Beauftragten der Bundesregierung für die Neuauflage des NAP‑R.

Integrationsbeauftragte / Tomaschko

Für die 21. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) beschlossen.

"Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.“ 

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus verantwortet den Prozess. Gemeinsam mit den Bundesministerien und anderen Beauftragten der Bundesregierung soll ein neuer NAP‑R erarbeitet werden. Ziel ist es, den NAP‑R Ende 2027 im Bundeskabinett zu verabschieden – zehn Jahre nach Veröffentlichung des letzten Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus 2017.

Wichtiger Bezugspunkt ist dabei der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025. Dort sind viele Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung nationaler Aktionspläne hinterlegt, damit Rassismus in der gesamten Europäischen Union wirksam bekämpft wird. Ein weiteres, zentrales Referenzdokument ist die EU-Strategie gegen Rassismus der Europäischen Kommission.

Bereits 2024 hat die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit der Antirassismuskoordinatorin der Europäischen Union in Berlin eine internationale Konferenz ausgerichtet, bei der es um die Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus aus einer europäisch-vergleichenden Perspektive ging. Erkenntnisse daraus werden auch in die Neuauflage des deutschen Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen.