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Studie: Handlungsbedarf bei Sprachförderung sowie Schutz vor Arbeitsausbeutung und Diskriminierung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern

Die Studie analysiert die Zu- und Abwanderung aus EU-Staaten und untersucht, warum Menschen nach Deutschland kommen – und warum sie wieder gehen.

Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für beruflichen Aufstieg, soziale Teilhabe und eine langfristige Bleibeperspektive. Doch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in Deutschland häufig keinen ausreichenden Zugang zu Sprachkursen und Orientierung. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland“ des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Auftrag der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

2,7 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind in Deutschland erwerbstätig, 1,7 Millionen davon aus ost- und südosteuropäischen Ländern.

Jedoch verzeichnet Deutschland mit einem negativen Wanderungssaldo von rund 34.000 Personen erstmals seit 15 Jahren mehr Fort- als Zuzüge von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. Diesen negativen Trend bestätigen auch die Ergebnisse der nun vorliegenden Studie: Rund ein Drittel der Befragten denkt über Abwanderung nach.

„Die Studie macht deutlich, was viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Deutschland täglich erleben: Rechtlich sind sie gleichgestellt, aber in der Realität stoßen sie auf Sprachbarrieren, Hürden beim Arbeitsmarktzugang und Diskriminierung.“ sagt Staatsministerin Natalie Pawlik, Integrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung bei der Vorstellung der Studienergebnisse in Berlin. „Wer nach Deutschland kommt, arbeitet und unsere Gesellschaft mitgestaltet, hat das Recht auf echte Teilhabe. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Kürzungen bei Integrationskursen auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist die Beschränkung des freien Zugangs zu diesen Kursen der vollkommen falsche Schritt. Denn die Studie zeigt klar: Wir brauchen besseren Zugang zu Sprachkursen, konsequenten Schutz vor Arbeitsausbeutung und null Toleranz für Diskriminierung. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir können es uns nicht leisten, ein Drittel der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch schlechte Bedingungen wieder zu verlieren. Daran arbeite nicht nur ich als Beauftragte und meine Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer. Sondern vor allem die Kommunen und Beratungseinrichtungen, vor Ort mit passgenauen Lösungen für eine erfolgreiche Integration.”

Hintergrund

Grundlage der Studie sind quantitative Datenanalysen zu EU-Arbeitskräftemobilität, qualitative Experteninterviews sowie eine Onlinebefragung von 1.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. Zentrales Ergebnis: Wenn Integration gelingt, besteht ein klares langfristiges Bleibeinteresse. Aber auch wenn EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aufgrund der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt formal dieselben Rechte wie Deutsche haben, verhindern strukturelle Hürden häufig eine nachhaltige Integration. Fehlender Zugang zu berufsbegleitenden Sprachkursen, fehlende Anerkennung von Qualifikationen und Diskriminierungserfahrung führen dazu, dass Potenziale ungenutzt bleiben. Mit der Folge, dass EU-Arbeitnehmende unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten und im Niedriglohn- und Helferbereich häufiger von prekären und teils illegalen Beschäftigungsverhältnissen bedroht sind. Viele EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer nutzen zudem für die Arbeitsvermittlung Mittelsleute, Subunternehmen oder private Kontakte statt staatlicher Stellen, wodurch das Risiko ausbeuterischer Strukturen steigt. Außerdem berichten viele von Diskriminierung – im Arbeitsleben, im Kontakt mit Behörden und auf dem Wohnungsmarkt. Das schwächt Vertrauen in Institutionen und verstärkt Abwanderungstendenzen. Auf Basis der Ergebnisse gibt die Studie konkrete Handlungsempfehlungen, um EU-Bürgerinnen und EU-Bürger im Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt wirksam und nachhaltig zu unterstützen und ihr Potenzial zur Deckung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen der frühzeitige Zugang zu mehrsprachiger Beratung und Sprachförderung, der Ausbau staatlicher Arbeitsvermittlungsstrukturen sowie entschiedene Maßnahmen gegen Diskriminierung.