Integration betrifft nicht nur diejenigen, die nach Deutschland kommen, sondern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt, sichert Fachkräftenachwuchs, fördert Chancengleichheit und ermöglicht Teilhabe.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration setzt sich deshalb für klare gesetzliche Rahmenbedingungen und verlässliche Integrationsinfrastrukturen ein. Integration findet vor allem vor Ort statt: in den Städten und Gemeinden, in Betrieben, Schulen, Vereinen und in der Nachbarschaft.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Integrationsbeauftragten ist es, Strategien für gelingenden Integration gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, dass Integration in allen Politikbereichen mitgedacht und gefördert wird. In verschiedenen Handlungsfeldern setzt sie konkrete Maßnahmen um, um gleiche Chancen zu ermöglichen und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken.
Teilhabe am Arbeitsmarkt und Fachkräfteeinwanderung
Teilhabe am Arbeitsleben ist entscheidend für gesellschaftliche Integration. Alle Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte, müssen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, vorhandene Potenziale zu fördern und internationale Talente zu gewinnen.
Gleiche Chancen auf Bildung
Bildung trägt maßgeblich zu einem selbstbestimmten Leben bei und ebnet den Weg ins Berufsleben. Integrationspolitik hat das Ziel, dass alle die gleichen Chancen auf gute Bildung haben und das Bildungssystem fit für die Vielfalt unserer Gesellschaft ist.
Sprache - Voraussetzung für Bildung, Arbeit und Teilhabe
Gute Sprachkenntnisse sind entscheidend für Bildungserfolg, Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ziel ist eine frühzeitige Sprachförderung in Kitas und Schulen und die Weiterentwicklung den Integrations- und Berufssprachkurse für Zugewanderte.
Kommunen als zentrale Integrationsakteure
In Städten und Gemeinden entscheidet sich, ob Ankommen, Leben und Teilhabe gelingen. Deshalb fördert die Integrationsbeauftragte Projekte, die lokale Integrationsstrukturen stärken und die gestaltenden Akteurinnen und Akteure vor Ort unterstützen.
Einbürgerung - Voraussetzungen und Ablauf
Die Integrationsbeauftragte informiert umfassend über die Möglichkeiten der Einbürgerung, die Voraussetzungen für eine deutsche Staatsangehörigkeit und die Abläufe der Einbürgerung.
Integrationsbericht zur Lage von Integration und Teilhabe
Mit ihrem Integrationsbericht erfüllt die Beauftragte den gesetzlichen Auftrag, dem Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten. Er gibt einen Überblick im Zeitverlauf über das Integrationsgeschehen in Deutschland.
Bundeskongress Integration - Stärken.Verbinden.Machen.
Der Kongress richtet den Blick auf die Erfolgsfaktoren gelingender Integration sowie auf die Herausforderungen. Er bringt Integrationsakteurinnen und -akteure zusammen und gibt Raum für unterschiedliche Perspektiven und konkrete Lösungsansätze.