Expert*innenrat stellt Arbeitsdefinition von Rassismus für Verwaltungen vor

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Der Expert*innenrat übergibt den Bericht zur Definition an Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Der Expert*innenrat Antirassismus übergibt seine Arbeitsdefinition von Rassismus an Staatsministerin Reem Alabali-Radovan. Die Definition soll Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus dienen.

Das Foto zeigt neun Personen auf einer Treppe in einem modernen Gebäude mit weißen Wänden und einer runden Decke. Sie sind in zwei Reihen angeordnet. Vorne in der Mitte hält Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus die Broschüre zur Definition mit einem blau-lila Cover. Neben ihr steht ein älterer Mann mit grauem Bart und einem schwarzen Anzug, der das Dokument ebenfalls hält. Beide schauen in die Kamera. Dahinter stehen sieben weitere Personen. Die Gruppe ist divers und umfasst verschiedene Altersgruppen und ethnische Hintergründe. Die Stimmung wirkt feierlich und professionell.

Foto: Integrationsbeauftragte / Zellentin

Der Expert*innenrat  Antirassismus wurde von Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im Juni 2023 berufen. Nach intensiver Arbeit hat er seine Ergebnisse am 11. März 2025 präsentiert. Die Arbeitsdefinition PDF, 653 KB, barrierefrei von Rassismus  ist ein Angebot an die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Sie legt den Grundstein für wirksame Maßnahmen gegen verschiedene Erscheinungsformen von Rassismus. Gemeinsam mit den Handlungsempfehlungen des Expert*innenrats ist die Definition für die praktische Anwendung in den Verwaltungen entwickelt worden.

Die Definition ist wichtige Grundlage im Kampf gegen Rassismus

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan betont: „Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht. Ein gemeinsames Verständnis von Rassismus für die Verwaltung ist eine wichtige Grundlage. Nur wenn wir Rassismus in all‘ seinen Erscheinungsformen erkennen und anerkennen, können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen.“

Abschlussveranstaltung des Expert*innenrats Antirassismus

Die Arbeitsdefinition wurde im Rahmen einer Abschlussveranstaltung des Expert*innenrats Antirassismus gemeinsam mit Staatsministerin Alabali-Radovan vorgestellt. Der Expert*innenrat betonte dabei: „Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spaltung ist ein klares Verständnis von Rassismus in seinen unterschiedlichen Facetten in staatlichen Behörden unverzichtbar. Nur so kann er wirksam bekämpft werden. Dafür macht die Definition ein Angebot.“