So vielfältig wie Deutschlands Gesellschaft ist, so vielfältig muss der öffentliche Dienst aufgestellt sein. Das ist das Ziel der neuen Diversitätsstrategie des Bundes.
Staatliches Handeln ist glaubwürdiger und erfolgreicher, wenn es die Vielfalt von Perspektiven und Talenten der gesamten Gesellschaft einbezieht.
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Am 29. Januar 2025 hat das Bundeskabinett die Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“ PDF, 319 KB, barrierefrei beschlossen. Die Strategie setzt einen Rahmen für mehr Förderung von Vielfalt in der Bundesverwaltung. Damit es für alle gesellschaftlichen Gruppen faire Ein- und Aufstiege im öffentlichen Dienst des Bundes gibt. Erarbeitet wurde die Strategie federführend vom Bundesministerium des Innern und für Heimat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Der Strategie liegt ein umfassendes Vielfaltsverständnis zugrunde: Sie nimmt alle gesellschaftlichen Gruppen in den Blick, da sie die Vielfalt der Beschäftigten als wichtig für eine funktionale moderne Verwaltung begreift. Dabei werden unter Diversität folgende Kernmerkmale verstanden: Alter, Behinderung, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft.
Deutschland ist eines der diversesten Länder der Welt. Diese Vielfalt findet sich aber noch nicht ausreichend in den Ministerien, Ämtern und Behörden wieder. Beispielsweise liegt der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung bei 16 Prozent. In der Bevölkerung sind es fast doppelt so viele.
Das Potential von Diversität muss in der Verwaltung besser genutzt werden. Denn zum einen treffen vielfältige Teams bessere Entscheidungen und schaffen bessere Ergebnisse. Zum anderen ist staatliches Handeln glaubwürdiger und erfolgreicher, wenn es die Vielfalt von Perspektiven und Talenten der gesamten Gesellschaft einbezieht.
Die Strategie soll dazu beitragen, eine von Wertschätzung, Akzeptanz und Diskriminierungsfreiheit geprägte und damit vielfaltsorientierte Verwaltungskultur zu fördern, die Vielfalt in der Bundesverwaltung zu erhöhen sowie den öffentlichen Dienst für alle Teile der Gesellschaft als Arbeitgeber attraktiver zu machen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bundesbehörden zeigt die Strategie Maßnahmen auf für die vier Bereiche Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Diskriminierungsprävention und -intervention und vielfaltsbewusste Personalgewinnung. Sie enthält Empfehlungen und Verpflichtungen, die die Unterschiedlichkeit der Behörden der Bundesverwaltung berücksichtigen.
Eine vielfaltsorientierte Organisationsentwicklung ist ein kontinuierlicher und umfassender Prozess, in dessen Mittelpunkt die Gesamtheit der Beschäftigten mit ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten steht. Um diesen Prozess voranzutreiben, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen:
Alle Beschäftigten sollen ihre Potenziale und Kompetenzen bestmöglich einsetzen und entfalten können. Dazu braucht es auch Maßnahmen, die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen, Bewerbungsgesprächen, Leistungsbewertungen, Beurteilungen, Nutzung flexibler Arbeitsbedingungen (Gleitzeit, mobiles Arbeiten), beruflichen Aufstiegen und anderen Personalentwicklungsmaßnahmen. Insbesondere Führungskräfte tragen eine zentrale Verantwortung. Um eine vielfaltsbewusste Personalentwicklung zu stärken, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen:
Ein wichtiger Baustein in der Vielfaltsförderung ist ein angemessener Diskriminierungsschutz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt bereits einige Maßnahmen vor, um Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Die Diversitätsstrategie entwickelt diesen Schutz weiter und enthält u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen im Bereich Diskriminierungsprävention- und intervention:
Die vielfaltsbewusste Ansprache von besonders diskriminierungsgefährdeten Bevölkerungsgruppen kann den entscheidenden Unterschied in der Gewinnung von Personal ausmachen. Daher enthält die Diversitätsstrategie im Bereich vielfaltsorientierte Personalgewinnung u.a. folgende Verpflichtung:
Die Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung muss zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Insbesondere das Prinzip der sogenannten Bestenauslese und der Gleichheitsgrundsatz setzen einen verbindlichen Rahmen. Um innerhalb dieses Rahmens eine diversitätssensible Besetzung von Stellen zu ermöglichen, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen: