Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung – die ganzheitliche Diversitätsstrategie der Bundesregierung

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Mitarbeiterinnen an Tisch in Besprechungsraum

Staatliches Handeln ist glaubwürdiger und erfolgreicher, wenn es die Vielfalt von Perspektiven und Talenten der gesamten Gesellschaft einbezieht.

Foto: Pexels/Morillo

Am 29. Januar 2025 hat das Bundeskabinett die Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“ PDF, 319 KB, barrierefrei beschlossen. Die Strategie setzt einen Rahmen für mehr Förderung von Vielfalt in der Bundesverwaltung. Damit es für alle gesellschaftlichen Gruppen faire Ein- und Aufstiege im öffentlichen Dienst des Bundes gibt. Erarbeitet wurde die Strategie federführend vom Bundesministerium des Innern und für Heimat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Umfassendes Vielfaltsverständnis als Grundlage

Der Strategie liegt ein umfassendes Vielfaltsverständnis zugrunde: Sie nimmt alle gesellschaftlichen Gruppen in den Blick, da sie die Vielfalt der Beschäftigten als wichtig für eine funktionale moderne Verwaltung begreift. Dabei werden unter Diversität folgende Kernmerkmale verstanden: Alter, Behinderung, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft.

Deutschland ist eines der diversesten Länder der Welt. Diese Vielfalt findet sich aber noch nicht ausreichend in den Ministerien, Ämtern und Behörden wieder. Beispielsweise liegt der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung bei 16 Prozent. In der Bevölkerung sind es fast doppelt so viele.  

Das Potential von Diversität muss in der Verwaltung besser genutzt werden. Denn zum einen treffen vielfältige Teams bessere Entscheidungen und schaffen bessere Ergebnisse. Zum anderen ist staatliches Handeln glaubwürdiger und erfolgreicher, wenn es die Vielfalt von Perspektiven und Talenten der gesamten Gesellschaft einbezieht.

Die Strategie soll dazu beitragen, eine von Wertschätzung, Akzeptanz und Diskriminierungsfreiheit geprägte und damit vielfaltsorientierte Verwaltungskultur zu fördern, die Vielfalt in der Bundesverwaltung zu erhöhen sowie den öffentlichen Dienst für alle Teile der Gesellschaft als Arbeitgeber attraktiver zu machen.

Vier Handlungsbereiche 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bundesbehörden zeigt die Strategie Maßnahmen auf für die vier Bereiche Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Diskriminierungsprävention und -intervention und vielfaltsbewusste Personalgewinnung. Sie enthält Empfehlungen und Verpflichtungen, die die Unterschiedlichkeit der Behörden der Bundesverwaltung berücksichtigen.

1. Vielfaltsorientierte Organisationsentwicklung

Eine vielfaltsorientierte Organisationsentwicklung ist ein kontinuierlicher und umfassender Prozess, in dessen Mittelpunkt die Gesamtheit der Beschäftigten mit ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten steht. Um diesen Prozess voranzutreiben, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen:

  • Den obersten Bundesbehörden wird empfohlen, eigene Diversitätsstrategien zu verfassen und hausinterne Ziele zur Vielfaltsförderung festzulegen und daraus entsprechende individuelle Maßnahmen abzuleiten.
  • Die Bundesbehörden verpflichten sich, zu prüfen, ob qualifizierte Ansprechpersonen, Anlaufstellen bzw. Organisationseinheiten in den jeweiligen Behörden geschaffen werden können.
  • Es wird den Bundesbehörden empfohlen, soweit noch nicht vorhanden, einen verbindlichen Verhaltenskodex zu etablieren.
  • Den Bundesbehörden wird empfohlen, die Einführung einer Zertifizierung für eine diversitätsorientierte und diskriminierungssensible Organisationsentwicklung zu prüfen und ggfs. durchzuführen.

2. Vielfaltsbewusste Personalentwicklung

Alle Beschäftigten sollen ihre Potenziale und Kompetenzen bestmöglich einsetzen und entfalten können. Dazu braucht es auch Maßnahmen, die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen, Bewerbungsgesprächen, Leistungsbewertungen, Beurteilungen, Nutzung flexibler Arbeitsbedingungen (Gleitzeit, mobiles Arbeiten), beruflichen Aufstiegen und anderen Personalentwicklungsmaßnahmen. Insbesondere Führungskräfte tragen eine zentrale Verantwortung. Um eine vielfaltsbewusste Personalentwicklung zu stärken, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen:

  • Die Bundesbehörden stellen im Rahmen ihres Fortbildungsauftrags Grundlagenwissen im Themenbereich Vielfalt für alle ihre Beschäftigten bereit. Darüber hinaus sollen Aufbauschulungen angeboten werden, die sich mit den Themen „Unconscious Bias“, „Antidiskriminierung“ und für Führungskräfte zudem mit „chancengerechten Beurteilen “ beschäftigen. 
  • Es wird den Bundesbehörden ein „Diskriminierungscheck“ für ihre Beurteilungsrichtlinien empfohlen.

3. Diskriminierungsprävention- und intervention

Ein wichtiger Baustein in der Vielfaltsförderung ist ein angemessener Diskriminierungsschutz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt bereits einige Maßnahmen vor, um Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Die Diversitätsstrategie entwickelt diesen Schutz weiter und enthält u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen im Bereich Diskriminierungsprävention- und intervention:

  • Den Bundesbehörden wird empfohlen, ein einheitliches Diskriminierungsverständnis zu entwickeln und gemeinsame Standards für AGG-Beschwerdestellen festzuschreiben. (§ 13 AGG)
  • Den Bundesbehörden wird empfohlen, die AGG-Beschwerdestelle organisatorisch so einzurichten, dass der Beschwerdeweg für die Beschäftigten möglichst niederschwellig ist.
  • Den Bundesbehörden wird empfohlen, den Ablauf des Beschwerdeverfahrens klar und verständlich zu regeln und diese Informationen einfach zugänglich zu machen. 
  • Den Bundesbehörden wird empfohlen, neben einer AGG-Beschwerdestelle niedrigschwellige Anlaufstellen zu schaffen, die betroffenen Beschäftigten für alle Vielfaltsmerkmale einen Raum geben, sich beraten zu lassen und Fälle anonym melden zu können.
  • Die Bundesbehörden verpflichten sich, relevante Informationen zum Beschwerdeverfahren, den AGG-Beschwerdestellen und vertraulichen Ansprechpersonen in geeigneter Form den Beschäftigten zugänglich zu machen.

4. Vielfaltsorientierte Personalgewinnung

Die vielfaltsbewusste Ansprache von besonders diskriminierungsgefährdeten Bevölkerungsgruppen kann den entscheidenden Unterschied in der Gewinnung von Personal ausmachen. Daher enthält die Diversitätsstrategie im Bereich vielfaltsorientierte Personalgewinnung u.a. folgende Verpflichtung:

  •  Die Bundesbehörden gestalten ihre jeweiligen Arbeitgeber– bzw. Karriereseiten sowie Social Media Präsenzen vielfaltsorientiert und prüfen, über welche noch nicht genutzten Kanäle sie unterrepräsentierte Gruppen am besten erreichen.

Die Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung muss zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Insbesondere das Prinzip der sogenannten Bestenauslese und der Gleichheitsgrundsatz setzen einen verbindlichen Rahmen. Um innerhalb dieses Rahmens eine diversitätssensible Besetzung von Stellen zu ermöglichen, enthält die Diversitätsstrategie u.a. folgende Empfehlungen und Verpflichtungen: 

  • Die Bundesbehörden gestalten Stellenausschreibungen vielfaltsbewusst und achten auf eine vielfaltskompetente Besetzung der Auswahlkommission für Bewerberinnen und Bewerber. 
  •  Den Bundesbehörden wird empfohlen zu prüfen, ob sie anonymisierte oder teilanonymisierte Bewerbungsverfahren für eine sinnvolle Ergänzung halten.