Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichten und einer Behinderung

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Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben mit Behinderungen zu tun. Und gerade ihnen fehlt es verhältnismäßig oft an Informationen über Beratungsleistungen und Unterstützung. Mitunter erschweren zudem rechtliche Bestimmungen die Teilhabe. Vor besonderen Problemen stehen Flüchtlinge mit Handicaps. In ihren Herkunftsländern gibt es meist kein Beratungssystem. Flüchtlinge suchen daher nicht aktiv nach Unterstützung. Oft ist auch die Unterbringungssituation eine besondere Herausforderung.

Spezialisierte Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen und Netzwerke tragen viel dazu bei, dass behinderte Menschen mit Flucht- und familiärer Einwanderungsgeschichte ihre sozialen Rechte wahrnehmen können – durch Beratung, aber auch durch kontinuierliche Begleitung.

MINA e. V.: Ehrenamt in Vielfalt
Das Projekt „Ehrenamt in Vielfalt“ vom MINA e. V. will die bestehende Struktur der selbstorganisierten Behindertenhilfe für Menschen mit Flucht- und familiärer Einwanderungsgeschichte öffnen. Dafür bietet man Mitarbeitenden des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) sowie anderer Organisationen qualifizierende Workshops. Das Projekt wird durch die Integrationsbeauftragte gefördert.

Empowerment now
Handicap International e.V. fördert im Projekt "Empowerment now" den Aufbau von Strukturen, die Geflüchteten mit Behinderung sowie deren Angehörigen eine Selbstvertretung ermöglichen sollen. Auch dieses Projekt wird von der Integrationsbeauftragten unterstützt.

Teilhabebericht der Bundesregierung

Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebensumstände von Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 2016 enthält Daten, Fakten und Analysen, die auch behinderte oder beeinträchtigte Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte systematisch berücksichtigen.

Demnach hatten 2013 1,6 Millionen Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte eine Beeinträchtigung – also jede zehnte Person aus dieser Gruppe. Damit ist ihr Anteil weitaus niedriger als der in der Bevölkerung ohne familiäre Einwanderungsgeschichte (16,7 Prozent). Zum einen, weil Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten im Schnitt jünger sind. Zum anderen beantragen sie seltener die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder es fällt ihnen schwerer, diese zu erlangen. Nur fünf Prozent der Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte im Vergleich zu 10 Prozent der Menschen ohne familiäre Einwanderungsgeschichte haben eine anerkannte Schwerbehinderung.

Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen können auch dazu beitragen, Einschränkungen abzubauen und Behinderungen vorzubeugen. Gerade Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind häufiger in körperlich anstrengenden Berufen tätig. Sie sind dadurch früher und häufiger berufsunfähig, nehmen aber seltener Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch als die restiche Bevölkerung.

Nach Erhebungen der deutschen Rentenversicherung ist die Quote bei den Zugewanderten, die Rehabilitationsleistungen nutzen, um zwei Drittel niedriger als bei Deutschen. Rund 1,1 Prozent der Versicherten mit ausländischer Staatsangehörigkeit nahmen demnach medizinische Reha-Leistungen in Anspruch. Bei Deutschen waren es rund 2,9 Prozent.

Das Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten“
Bei „MiMi-Reha Berlin-Brandenburg“ fördert die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gemeinsam mit dem Ethno-medizinischen Zentrum seit 2019 die Analyse dazu, welche strukturellen Zugangsbarrieren Migrantinnen und Migranten bei Rehabilitationsangeboten im Weg stehen. Zudem unterstützt das Projekt einen gleichberechtigten Reha-Zugang für Versicherte mit familiärer Einwanderungsgeschichte.

Nationaler Aktionsplan 2.0
Am 28. Juni 2016 verabschiedete das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0). Mit dem NAP 2.0 bringt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf Bundesebene weiter voran.

Deutsches Institut für Menschenrechte – Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht.