Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

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Gesellschaft und Teilhabe Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

Über die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden gibt es immer wieder Gerüchte und Falschmeldungen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Fakten und erfahren, wie die Integrationsbeauftragte die Gesundheitsversorgung verbessern möchte. 

Asylsuchende und Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland. Dazu gehört, dass sie wegen akuter Schmerzzustände behandelt werden und Leistungen erhalten, die Krankheiten und deren Folgen lindern oder bessern. Auch die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen stehen Geflüchteten offen. 

Gesundheitskarte

Den Bundesländern können selbst entscheiden, ob sie eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen. Berlin, Bremen, Brandenburg, und Hamburg haben dies bereits 2005 beziehungsweise 2012 getan, Niedersachsen 2016. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen zogen 2017 nach. Die Bundesländer schließen Rahmenvereinbarungen mit Krankenkassen. Kommunen und Landkreise entscheiden über die Umsetzung.

Verbesserung nötig

Nach Auffassung von Fachleuten ist die momentane Versorgungsleistung allerdings oftmals nicht ausreichend und kann zu medizinischer Unter-, Über- oder Fehlversorgung führen.

Auch die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen gestaltet sich oftmals schwierig. Es fehlen Behandlungsplätze und Sprachmittler, die auf die Zielgruppe eingestellt sind.

In der Publikation Das kultursensible Krankenhaus stellt die Integrationsbeauftragte Projekte und Praxisbeispiele vor, die sich für den Auf- und Ausbau spezialisierter Angebote der psychosozialen Versorgung für Flüchtlinge einsetzen. Unter ihnen sind stationäre und ambulante Einrichtungen, Initiativen und Vereine: 

SEGEMI e. V.
Der gemeinnützige Verein SEGEMI e.V. ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Seelischen Gesundheit von Migranten und Flüchtlingen. SEGEMI unterstützt Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in Hamburg bei der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. 

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e. V.)
Die BafF e.V. ist der Dachverband der Behandlungszentren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und politischer Verfolgung. Die Arbeitsgemeinschaft publiziert Berichte zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland, erstellt Arbeitshilfen und setzt sich für die Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland ein.

Bündnis "Gesundheit für Alle"
Das Bündnis dient der Gesundheitsversorgung nicht oder unzureichend krankenversicherter Menschen in Deutschland. Die Mitglieder sind medizinisch tätige Institutionen, Praxen, Ambulanzen, Verbände, Vereine, Behörden und Versorgungseinrichtungen. Die Homepage bietet zielgruppengenaue Informationen und lokale Kontakte für Menschen mit nicht ausreichendem Krankenversicherungsschutz wie Asylsuchende, Menschen ohne Papiere, Arbeitslose und andere.