Bildung und Arbeit
Unternehmen, die von Menschen mit Einwanderungsgeschichte geführt werden, sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Knapp jede:r vierte Selbstständige hat ausländische Wurzeln.
- Gründe für Selbstständigkeit
- Gründungspotential unterstützen
- Gute Gründung braucht Vorbilder
- Überblick zu Fördermöglichkeiten
- Förder- und Finanzierungsarten
- Unternehmensübernahmen
- Überblick zu Fördermöglichkeiten zum Herunterladen
Nach verschiedenen Schätzungen finden mehr als 1,5 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz in Betrieben, die von Menschen mit Einwanderungsgeschichte geführt werden. Heute hat jede vierte unternehmerisch tätige Person in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Die 806.000 Selbstständigen mit Einwanderungsgeschichte sind ein bedeutender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationskraft Deutschlands.
Gründe für Selbstständigkeit
Viele von ihnen führten bereits in ihrem Herkunftsland erfolgreich ein Geschäft, besitzen großes unternehmerisches Know-how und bringen eine hohe Risikobereitschaft mit. Menschen mit Einwanderungsgeschichte gründen jedoch auch deshalb häufig, weil ihnen eine bessere Erwerbsalternative bislang verwehrt geblieben ist.
In der Regel geht mit einer Selbstständigkeit höhere berufliche Autonomie einher sowie die Aussicht auf gesteigertes Einkommen und sozialen Aufstieg. Gleichzeitig sehen sich Selbstständige mit mehr ökonomischen Risiken konfrontiert als abhängig Beschäftigte.
Viele Selbstständige mit Einwanderungsgeschichte ermöglichen mit der Gründung eines eigenen Unternehmens ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Gründungspotential unterstützen
Es ist wichtig, dass das Gründungspotential von Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte für den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig genutzt und zur Entfaltung gebracht wird.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich die Integrationsbeauftragte dafür ein, dass sich Gründungsinteressierte ermutigt fühlen, sich unternehmerisch zu verwirklichen. Eine kompetente Begleitung durch die Partner am Arbeitsmarkt, zum Beispiel Agenturen für Arbeit oder auch Jobcenter, ist in allen Phasen der Gründung wichtig.
Beratungsinstitutionen, Migrantenökonomie, Wirtschaftsverbände und staatliche Stellen auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen müssen sich dafür vernetzen und Wissen zu Gründung sowie Unternehmensführung bereitstellen. Außerdem brauchen Gründerinnen und Gründer mit Einwanderungsgeschichte Zugang und Transparenz bei den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten.
Gute Gründung braucht Vorbilder
Unternehmerinnen und Unternehmer mit Einwanderungsgeschichte müssen eine Stärkung erfahren, auch durch Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Sie brauchen Wertschätzung für ihren Beitrag zur deutschen Wirtschaft. Diese Sichtbarkeit und Respekt sind Grundvoraussetzungen dafür, dass mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
Überblick zu Fördermöglichkeiten
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sind für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sehr wichtig. Sie setzen neue Ideen in die Praxis um, schaffen Arbeitsplätze und sichern die Grundlage für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Für Gründungen von Unternehmen benötigen sie finanzielle Unterstützung.
Dieses Finanzierungsmerkblatt soll einen allgemeinen Überblick zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten geben. Diese müssen immer am Einzelfall mit den entsprechenden Fördervoraussetzungen geprüft werden. Das Finanzierungsmerkblatt leistet keine Gewähr dafür, dass eine Finanzierung mittels der Fördermöglichkeiten auch tatsächlich im Einzelfall erfolgen wird.
Existenzgründerinnen und Existenzgründern wird empfohlen, Angebote zur Gründungsberatung des Bundes, der Länder oder in den Kommunen wahrzunehmen.
Die Bundesregierung und die Bundesländer stellen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung:
- Zinsverbilligte Förderkredite
- Bürgschaften
- Beteiligungskapital
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Junge Unternehmen können auf diese Förderprogramme zurückgreifen. Damit bestehen auch in der Wachstumsphase der Unternehmen wirksame Hilfsinstrumente.
Die häufigste Möglichkeit der Finanzierung ist über einen Kredit. Bei einem Kredit leiht sich eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer von einer Kreditgeberin oder einem Kreditgeber eine Geldsumme zu gewissen Konditionen. Darüber hinaus kann die Finanzierung über Wagniskapital erfolgen, also wenn ein Investor Beteiligungskapital zur Beteiligung an einem Unternehmen bereitstellt.
Förder- und Finanzierungsberatung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beraten zur Finanzierung aller unternehmerischen Aktivitäten
Sie bieten Informationen zu:
- Förderprogrammen, die für Gründungs- und Wachstumsvorhaben zur Verfügung stehen
- Fragen zur Vorbereitung auf das Bankengespräch
- Finanzierungsmöglichkeiten
Kontakt
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de
Telefon: 030/186158000
Montag-Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Förder- und Finanzierungsarten
Mikrokredite
Mikrokreditfonds Deutschland
- Ermöglicht Finanzierung von Kleinunternehmen, die sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben
- Zielgruppen des Fonds: Kleine und junge Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, Personen mit Migrationshintergrund, kreative Selbständige
- Förderung durch Darlehen: Kredithöhe beträgt 1.000 bis zu 25.000 Euro
- Laufzeit von bis zu 4 Jahren, Zinssatz von 7,9 % und Abschlussgebühr in Höhe von 100 Euro pro Kredit
- Mein Mikrokredit
Mikrokredite der Bundesländer
12 der 16 Bundesländer bieten Gründerinnen und Gründern ebenfalls Mikrokredite bis zu einem Kreditvolumen von 25.000 Euro an:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Existenzgründungsportal des BMWi
Förderkredite des Bundes
Die KfW, die Förderbank des Bundes, und die Förderinstitute der Bundesländer vergeben Förderkredite für Gründerinnen und Gründer in ganz Deutschland. Die erste Anlaufstelle für einen Förderkredit ist die Hausbank, also die Bank, mit der eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer ihre oder seine regelmäßigen Geschäfte abwickelt. Sie prüft den Antrag, da der Kredit direkt bei ihr beantragt wird, und sendet diesen bei positiver Entscheidung an die KfW. Dies wird als „Hausbankprinzip“ bezeichnet. Die KfW entscheidet abschließend über den Antrag.
ERP-Gründerkredit Startgeld
- Bis zu 125.000 Euro für Gründungsvorhaben
- Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
- Existenzgründungen und Festigungen bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Laufzeit bis zu 10 Jahren, ab 1,21 % effektiver Jahreszins
- ERP-Gründerkredit Startgeld
ERP-Gründerkredit – Universell
- Langfristige Kredite bis zu einem Volumen von 100 Mio. Euro
- Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre im Markt sind
- Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten
- KfW übernimmt bis zu 90 % des Bankenrisikos
- Alternativ auch ohne Risikoübernahme
- Laufzeit mit Risikoübernahme bis zu 10 Jahre, Laufzeit ohne Risikoübernahme bis zu 20 Jahre, Zinssatz ab 1,00 %, siehe Konditionenübersicht Teil 1 und Teil 2
- ERP-Gründerkredit – Universell
ERP-Kapital für Gründung
- Bis zu 500.000 Euro zur Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens
- Existenzgründungen und Festigungen bis zu 3 Jahre nach Gründung
- Finanzierung von bis zu 40 % der Investitionen ohne Sicherheiten
- Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt Kreditrisiko
- Laufzeit von 15 Jahren, ab 2,82 % effektiver Jahreszins
- Keine Tilgungsraten in den ersten 7 Jahren, nur Zinszahlungen
- ERP-Kapital für Gründung
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
- Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro und Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit
- Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
- Für Unternehmen und Freiberufler
- Leichter Kreditzugang: KfW kann bis zu 70 % des Risikos von Hausbank übernehmen
- Laufzeit siehe Konditionenübersicht, ab 1,00 % effektiver Jahreszins
- ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Förderkredite der Bundesländer
Den vollständigen und aktuellen Überblick über die Gründerkredite der Bundesländer erhalten Sie in der Förderdatenbank.
Die Aufnahme eines Kredits erfordert die Bereitstellung von banküblichen Sicherheiten durch die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer. Dabei kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank des zuständigen Bundeslandes helfen.
- Investitions- oder Betriebsmittelkredite können mit einer Bürgschaftsquote von max. 80 % des Kreditbetrages verbürgt werden
- Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1,25 Mio. Euro
- Bürgschaftsbanken
Mikromezzaninfonds
Förderung von sämtlichen Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich
- Fondsvolumen von 228 Millionen Euro (Fonds I + Fonds II)
- Stille Beteiligungen bis maximal 50.000 Euro für kleine Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründer
- Stille Beteiligungen bis max. 150.000 Euro für Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden oder die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden
- Laufzeit von 10 Jahren
- Tilgung erfolgt ab 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten
- Mikromezzaninfonds
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
- Wagniskapitalfonds für sehr innovative und technologieorientierte Unternehmen
- Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit der Unternehmen vor nicht länger als 3 Jahren
- Voraussetzungen für Finanzierung: Vielversprechende Forschungsergebnisse, innovative technologische Basis, chancenreiche Marktsituation
- Fonds beteiligt sich erstmals mit bis zu 1 Mio. Euro, in der Regel stehen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen zur Verfügung
- High-Tech Gründerfonds
Weitere Finanzierungsinstrumente des Bundes im Bereich des Beteiligungskapitals finden Sie online.
Gründungszuschuss
Arbeitslosengeld-I Empfängerinnen oder Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Arbeitsagentur den „Gründungszuschuss“ beantragen.
- Monatlicher Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengelds und zusätzlich 300 Euro als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen (6 Monate lang)
- Monatlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro, wenn hauptberufliche Selbständigkeit nachgewiesen wird (anschließend 9 Monate lang)
- Gründungszuschuss
Einstiegsgeld
Arbeitslosengeld-II Empfängerinnen und Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Arbeitsagentur das „Einstiegsgeld“ beantragen.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate
- Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden
- Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbständige gewährt werden
- Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro möglich, Darlehen auch darüber hinaus
- Einstiegsgeld
Zuschüsse für Gründungen nach dem Studium
EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer
Zuschuss für Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung
- Der Geschäftsgegenstand muss bereits als Forschungs- oder Entwicklungsprojekt an Universität oder Hochschule begonnen worden sein
- Den Antrag stellt die Lehreinrichtung
- EXIST Gründerstipendium: Monatlicher Zuschuss: Studierende: 1.000 Euro/Monat; Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 2.000 Euro/Monat; Absolventen: 2.500 Euro/Monat; Promovierte: 3.000 Euro/Monat, Kinderzuschlag: 150 Euro/Kind/Monat
- Förderung von Sachausgaben bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30.000 Euro) und Coaching bis 5.000 Euro
- EXIST Forschungstransfer: Förderung von Produktentwicklung an der wissenschaftlichen Einrichtung: Förderung von Personalausgaben für bis zu 4 Personalstellen und Sachausgaben bis zu 250.000 Euro
- Förderung der Gründungsphase des Unternehmens: Zuschuss bis 180.000 Euro
- EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungstransfer
Corona-Überbrückungshilfe
Die Bundesregierung bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen finanzielle Hilfe an, um den betrieblichen Liquiditätsbedarf trotz Umsatzrückgang zu sichern.
Unternehmensübernahmen
Neben der Gründung eines neuen Unternehmens besteht auch die Möglichkeit, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Auch dafür stellen Bund und Länder verschiedene Angebote zur Verfügung, die bei Interesse an einer Unternehmensübernahme genutzt werden und diese vereinfachen können.
Die nexxt-change Website ist eine Online-Börse für Unternehmensübergaben. Auf der Online-Börse werden Unternehmen zum Verkauf inseriert, wodurch Übernahmeinteressierte schnell und einfach passende Verkaufsangebote finden können. Zudem sind ausführliche Informationen zur Planung und Finanzierung einer Unternehmensnachfolge verfügbar. In den Förderprogrammen des Bundes und der Bundesländer werden Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern Förderdarlehen, Bürgschaften und Beratungszuschüsse angeboten.
nexxt-change Unternehmensbörse
Weitere Informationen:
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Hilfreiche Gründungsunterlagen der IQ Fachstelle Migrantenökonomie
Gründerplattform
Infoletter „Gründerzeiten“
Existenzgründung als Freiberufler
Existenzgründung als Gewerbetreibender
Überblick zu Fördermöglichkeiten zum Herunterladen
Deutsch
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Englisch
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Arabisch
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Bulgarisch
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Farsi / Dari
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Französisch
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Griechisch
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Italienisch
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Kroatisch
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Rumänisch
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Russisch
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Serbisch
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Spanisch
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Tschechisch
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Türkisch
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Ungarisch
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