Berufsbezogene Sprachförderung

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Bildung und Arbeit Berufsbezogene Sprachförderung

Ein gutes Arbeitsverhältnis soll nicht an der Sprache scheitern. Deshalb fördert die Bundesregierung zugewanderte Menschen, die auf fachspezifische Deutschkenntnisse angewiesen sind. 

Pfleger*innen beim ben am Krankenbett

Für bestimmte Berufsgruppen wie medizinisches Personal und Pflegekräfte oder im kaufmännischen Bereich werden spezielle Sprachmodule angeboten. 

Foto: Integrationsbeauftragte

Auf dem Weg zur Integration durchläuft ein Mensch einige Zwischenstationen. Um den Erwerb der jeweiligen Landesprache kann dabei niemand einen Bogen machen. Vor allem nicht, wenn davon die eigene Job-Perspektive abhängt. Deutschland fördert deshalb den berufsbezogenen Spracherwerb von eingewanderten und geflüchteten Menschen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert das Angebot.

Individuelle Sprachförderung

Die Berufssprachkurse des Bundes schließen unmittelbar an einen  Integrationskurs an. Je nach Sprachniveau gibt es aufeinander aufbauende Module, damit die Teilnehmenden in den Genuss einer möglichst individuellen Förderung kommen. Für bestimmte Berufsgruppen wie medizinisches Personal und Pflegekräfte oder im kaufmännischen Bereich werden spezielle Sprachmodule angeboten. 

Ein großer Vorteil: Der Unterricht lässt sich mit Elementen der beruflichen Weiterbildung und anderen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verknüpfen. Dazu gehören zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Einstiegsqualifizierungen.

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen können Personen mit Einwanderungs- oder Fluchtgeschichte und einem Bedarf an berufsbezogenen Sprachkenntnissen. Sie müssen bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sein oder zumindest Leistungen beziehen. Diese Regelung gilt auch für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie für bestimmte Geduldete.

Ebenfalls teilnehmen können Auszubildende oder Personen, die gerade ein Berufsanerkennungsverfahren   durchlaufen. Für Personen, die bereits einer Beschäftigung nachgehen, stehen unter gewissen Voraussetzungen Spezialmodule zur Verfügung.

Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung
Informationsseite der Bundesregierung mit Links zu den bereits gültigen und geplanten Rechtsgrundlagen.

Überblick zur berufsbezogenen Sprachförderung gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz
Informationsseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Auskünften für Teilnehmer und Kursträger und über Inhalt und Ablauf.