Ausbildungschancen

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Berufliche Bildung und Integration Ausbildungschancen

Auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben sind die Voraussetzungen nicht für alle gleich. Auf dem Weg zu einem guten Arbeitsplatz haben Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte oftmals nicht die gleichen Teilhabechancen.

Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Studenten, darunter viele ausländische Hörer, sitzen am 06.11.2001 in einer Vorlesung an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg.

Studenten in einem Hörsaal der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg

Foto: picture-alliance / ZB

In der Berufswahl und in Bewerbungsprozessen verhalten sich Jugendliche mit und ohne familiäre Einwanderungsgeschichte im Wesentlichen gleich. Für viele junge Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte stellt der Übergang von der Schule in die Ausbildung weiterhin eine besondere Herausforderung dar.

Der Zugang zu einer dualen Ausbildung hängt insbesondere vom erreichten Schulabschluss und den Noten des Abschlusszeugnisses ab. Gerade weil die Corona-Pandemie auch den Ausbildungsmarkt hart getroffen hat, hilft die Allianz für Aus- und Weiterbildung dabei, begonnene Berufsausbildungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen und neue Ausbildungsverträge zu schließen.

Familiäre Einwanderungsgeschichte hat Einfluss auf Ausbildungschancen

Jugendliche mit familiärer Einwanderungsgeschichte erreichen oft deutlich geringere schulische Qualifikationen als ihre Altersgenossen ohne familiäre Einwanderungsgeschichte. Das erschwert ihren Übergang in eine Ausbildung erheblich.

Die jährliche Berichterstattung zur Berufsbildung [Berufsbildungsbericht 2022 , Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB)] zeigt weiterhin, dass Jugendliche mit familiärer Einwanderungsgeschichte deutlich geringere Chancen haben, nach Abschluss der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden bzw. direkt in eine betriebliche Ausbildung zu kommen als Jugendliche ohne familiäre Einwanderungsgeschichte, selbst unter Berücksichtigung ähnlicher Schulabschlüsse.

Laut Mikrozensus ist der Anteil an Personen mit familiärer Einwanderungsgeschichte ohne Berufsabschluss leicht rückläufig. Allerdings ist der Anteil der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss mit eigener Einwanderungsgeschichte mehr als dreimal so hoch wie der junger Erwachsener ohne familiäre Einwanderungsgeschichte.

Die Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit fällt laut Daten der Berufsbildungsstatistik seit Jahren nur etwa halb so hoch aus wie diejenige von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Gründe für den schwierigen Ausbildungszugang

Expert:innen stellen fest, dass die geringere Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit familiärer Einwanderungsgeschichte nicht ausschließlich mit Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Schulabschluss, Wohnort oder Elternhaus erklärt werden kann. Gründe für den schwierigeren Zugang von ausbildungsinteressierten Jugendlichen mit familiärer Einwanderungsgeschichte zu betrieblicher Ausbildung können auch in den Auswahlprozessen der Ausbildungsbetriebe liegen.

Gemäß der sogenannten Signaltheorie greifen Betriebe bei der Bewertung von Zuverlässigkeit und „Passung“ der Bewerberinnen und Bewerber neben den schulischen Voraussetzungen auch auf zugeschriebene Merkmale wie die familiäre Einwanderungsgeschichte zurück. So kann ein niedriger Schulabschluss zum Beispiel mit weniger Leistungsfähigkeit und Motivation in Verbindung gebracht werden.

Besonders problematisch ist es, wenn diese Eigenschaften der gesamten Gruppe der Jugendlichen mit familiärer Einwanderungsgeschichte zugeschrieben werden. Der deutlich schwierigere Zugang zu betrieblicher Ausbildung erklärt unter anderem den überproportionalen Anteil von Jugendlichen mit familiärer Einwanderungsgeschichte im Übergangsbereich zwischen Schule und Beruf.

Besseres Matching von Bewerber:innen und Ausbildung notwendig

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit familiärer Einwanderungsgeschichte ist ein besseres Matching von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt, das gezielte Ausschöpfen von Ausbildungspotenzialen und eine interkulturelle Öffnung von Auswahlprozessen.

Alle relevanten Akteure tragen Verantwortung, Geflüchteten mit Bleibeperspektive Lebens- und Einwanderungsperspektiven zu eröffnen. In diesem längerfristig angelegten Prozess kommt der Bildungs- und Ausbildungsbeteiligung aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen eine zentrale Rolle zu.

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige können grundsätzlich nach Durchlaufen eines Visumverfahrens im Ausland eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer dualen Ausbildung  erhalten, wenn der Lebensunterhalt durch das Ausbildungsentgelt gesichert ist. In einigen Fällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch schon für die Aufnahme einer qualifizierten schulischen Berufsausbildung genehmigt werden.

Bedingung für die Aufnahme einer dualen Ausbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat, soweit es sich nicht um eine zustimmungsfreie Beschäftigung handelt. Hiervon zu trennen sind diejenigen jungen Drittstaatsangehörigen, die aus humanitären Gründen in das Bundesgebiet gekommen sind und hier als Asylsuchende mit humanitären Aufenthaltstiteln oder mit einer Duldung leben.

„Allianz für Aus- und Weiterbildung“
Die Integrationsbeauftragte ist Mitglied der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Diese möchte die duale Berufsausbildung in Deutschland weiter verbessern und ihre Bedeutung für die Karriere noch deutlicher machen. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die duale Ausbildung abzufedern, unterstützen die Partner Betriebe mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Ausbildungsstellen zu schaffen oder zu erhalten.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung bieten auch Informationen speziell für Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte und Flüchtlinge an.

„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
Gemeinsam mit den Ländern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit koordiniert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss  . Dabei geht es vor allem darum, den Bildungserfolgs junger Menschen zu sichern und sukzessive eine strukturierte Förderpolitik von Bund und Ländern im Übergangsbereich zu schaffen.

Praxis-Leitfaden „Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!“
Wer darf arbeiten? Welche Einstiegsmodelle und Qualifizierungsmaßnahmen sind für geflüchtete Personen möglich, die nicht zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken eingereist sind? Hier gibt es verschiedenste Arbeitshilfen und Leitfäden, zum Beispiel von der DRK-Wohlfahrt , von der Caritas  oder im Rahmen des vom BMWK geförderten Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ zu Ausbildung  und Praktika und Beschäftigung . Für Menschen aus der Ukraine wird auf die FAQ  verwiesen.