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Startseite Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus ist bemüht, die Internetseite www.integrationsbeauftragte.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.integrationsbeauftragte.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Sie können uns auch gerne per Post oder telefonisch kontaktieren:

  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
  • Wilhelmstraße 49
  • 10117 Berlin
  •  
  • Telefon: +49 30 18 527 5300
  •  

Sie können Ihre Anfrage auch in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre Anfrage aufzeichnen können, finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: