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Startseite Antirassismus Arbeitdefinition Rassismus

Was ist Rassismus? Arbeitsdefinition Rassismus des „Expert*innenrats Antirassismus“

Gemeinsames Verständnis von Rassismus als Grundlage für staatliches Handeln

Die Antirassismus-Definition soll Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus dienen.

Rassismus zeigt sich auf verschiedene Weisen – zum Beispiel in Form von Vorurteilen und Stereotypen, Ausgrenzung und Diskriminierung bis hin zu Hassrede und Hasskmininalität.

Er verletzt die Menschenwürde. Unser Grundgesetz und internationale Menschenrechtsabkommen verpflichten uns, Menschen vor Rassismus zu schützen.

Die dem Rassismus zugrundeliegenden Denkmuster sind historisch tief verankert, so dass sie die Weltsicht der Menschen vielfach auch unbewusst prägen können. Rassismus durchzieht daher gesamtgesellschaftliche Strukturen und kann auch in Handlungsroutinen oder unhinterfragten Verfahrensweisen in Institutionen zutage treten.

Der Lagebericht „Rassismus in Deutschland“ [PDF, 4 MB] (2023) beleuchtet die Erscheinungsformen von Rassismus in Deutschland.

Um ein gemeinsames Verständnis von Rassismus zu erhalten, hat der „Expert*innenrat Antirassismus“ der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus eine wissenschaftlich fundierte Rassismus-Definition [PDF, 653 KB] für die öffentliche Verwaltung erarbeitet. Die Arbeitsdefinition ist ein Angebot an Bund, Länder und Kommunen und soll Klarheit schaffen, um Rassismus wirksam bekämpfen zu können.

Warum ein gemeinsames Verständnis von Rassismus entscheidend ist

Damit Behörden und Politik Vorreiter und Vorbild im Kampf gegen Rassismus sein können, brauchen wir ein umfassendes gemeinsames Verständnis darüber, was Rassismus ist.

Die Arbeitsdefinition schafft hierfür eine wichtige Grundlage: Sie verbindet rechtliche Vorgaben mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Erfahrungen und bietet damit eine hilfreiche Orientierung.

Rassismus grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht. Ein gemeinsames Verständnis von Rassismus innerhalb der Verwaltung schafft hier eine wichtige Grundlage. Nur wenn wir Rassismus in all seinen Erscheinungsformen erkennen und anerkennen, können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen. Genau deshalb soll die Arbeitsdefinition der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus als zentrale Grundlage dienen.

Die Arbeitsdefinition Rassismus

Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion (Essentialisierung und Naturalisierung). Bestimmte Merkmale werden diesen Gruppen zugeschrieben (Homogenisierung), die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisieren (Hierarchisierung). Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet. Die Zuordnung von 
Menschen zu einer bestimmten Gruppe führt zu einer gesellschaftlichen Wahrnehmung von ihnen als „zugehörig“ bzw. „fremd“ oder „nicht zugehörig“ zu Deutschland, was wiederum zu ausgrenzenden Praktiken und Erfahrungen führt (Dichotomisierung).

Rassismus tritt auf unterschiedlichen, häufig zusammenwirkenden Ebenen auf und trägt dazu bei, dass bestimmte Gruppen und ihnen zugerechnete Personen beim Zugang zu und der Teil habe an materiellen oder immateriellen Ressourcen benachteiligt oder ausgeschlossen werden:

  • Rassismus entsteht aus bewussten und unbewussten Einstellungen und Überzeugungen. Er drückt sich aus in Äußerungen und Handlungen sowie im Verhalten einzelner oder in Gruppen handelnder Personen (individueller Rassismus).
  • Rassismus ist in staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen zu finden: in der Sprache, in verbreiteten stereotypisierenden Annahmen, in der ungleichen Verteilung von Ressourcen und Privilegien sowie in der damit verbundenen systematischen Diskriminierung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen und Personen (struktureller Rassismus).
  • Rassismus kann sowohl durch rechtliche Vorgaben in staatlichen wie nichtstaatlichen Institutionen als auch durch organisatorische Strukturen begünstigt werden. Rassistische Diskriminierung entsteht häufig unbeabsichtigt durch alltägliche Routinen und Handlungslogiken (z. B. wahrgenommene ‚Sachzwänge‘), die als Teil der Kultur einer Organisation etabliert sind und nicht hinterfragt und reflektiert werden. Auch Normen und Vorschriften, Organisationsstrukturen und Verfahren, Praktiken und Handlungsroutinen können Menschen rassistisch benachteiligen und ausschließen (institutioneller Rassismus).

Individueller, struktureller und institutioneller Rassismus bezeichnen verschiedene, sich aber gegenseitig bedingende und verstärkende Erscheinungsformen von Rassismus

Was ist der „Expert*innenrat Antirassismus“?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus hat am 19. Juni 2023 den „Expert*innenrat Antirassismus“ berufen.

Die Einrichtung des Rats ist eine von mehreren Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett im Dezember 2020 beschlossen hat.

Die zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis haben eine, den aktuellen Forschungsstand reflektierende, wissenschaftlich fundierte Arbeitsdefinition [PDF, 653 KB] von Rassismus entwickelt und am 11. März 2025 vorgestellt. Ziel war es, eine praxisnahe Orientierung zu schaffen, die Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für Verwaltungshandeln dient. Gemeinsam mit den Handlungsempfehlungen des „Expert*innenrats Antirassismus“ ist die Definition für die praktische Anwendung in den Verwaltungen entwickelt worden. Die Definition legt den Grundstein für wirksame Maßnahmen gegen verschiedene Erscheinungsformen von Rassismus.

Die Mitglieder des „Expert*innenrats Antirassismus“