Antirassismus
Was ist Rassismus? Arbeitsdefinition Rassismus des „Expert*innenrats Antirassismus“
Gemeinsames Verständnis von Rassismus als Grundlage für staatliches Handeln
Die Antirassismus-Definition soll Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus dienen.
Rassismus zeigt sich auf verschiedene Weisen – zum Beispiel in Form von Vorurteilen und Stereotypen, Ausgrenzung und Diskriminierung bis hin zu Hassrede und Hasskmininalität.
Er verletzt die Menschenwürde. Unser Grundgesetz und internationale Menschenrechtsabkommen verpflichten uns, Menschen vor Rassismus zu schützen.
Die dem Rassismus zugrundeliegenden Denkmuster sind historisch tief verankert, so dass sie die Weltsicht der Menschen vielfach auch unbewusst prägen können. Rassismus durchzieht daher gesamtgesellschaftliche Strukturen und kann auch in Handlungsroutinen oder unhinterfragten Verfahrensweisen in Institutionen zutage treten.
Der Lagebericht „Rassismus in Deutschland“ [PDF, 4 MB] (2023) beleuchtet die Erscheinungsformen von Rassismus in Deutschland.
Um ein gemeinsames Verständnis von Rassismus zu erhalten, hat der „Expert*innenrat Antirassismus“ der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus eine wissenschaftlich fundierte Rassismus-Definition [PDF, 653 KB] für die öffentliche Verwaltung erarbeitet. Die Arbeitsdefinition ist ein Angebot an Bund, Länder und Kommunen und soll Klarheit schaffen, um Rassismus wirksam bekämpfen zu können.
Warum ein gemeinsames Verständnis von Rassismus entscheidend ist
Damit Behörden und Politik Vorreiter und Vorbild im Kampf gegen Rassismus sein können, brauchen wir ein umfassendes gemeinsames Verständnis darüber, was Rassismus ist.
Die Arbeitsdefinition schafft hierfür eine wichtige Grundlage: Sie verbindet rechtliche Vorgaben mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Erfahrungen und bietet damit eine hilfreiche Orientierung.
Rassismus grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht. Ein gemeinsames Verständnis von Rassismus innerhalb der Verwaltung schafft hier eine wichtige Grundlage. Nur wenn wir Rassismus in all seinen Erscheinungsformen erkennen und anerkennen, können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen. Genau deshalb soll die Arbeitsdefinition der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus als zentrale Grundlage dienen.
Die Arbeitsdefinition Rassismus
Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion (Essentialisierung und Naturalisierung). Bestimmte Merkmale werden diesen Gruppen zugeschrieben (Homogenisierung), die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisieren (Hierarchisierung). Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet. Die Zuordnung von
Menschen zu einer bestimmten Gruppe führt zu einer gesellschaftlichen Wahrnehmung von ihnen als „zugehörig“ bzw. „fremd“ oder „nicht zugehörig“ zu Deutschland, was wiederum zu ausgrenzenden Praktiken und Erfahrungen führt (Dichotomisierung).
Rassismus tritt auf unterschiedlichen, häufig zusammenwirkenden Ebenen auf und trägt dazu bei, dass bestimmte Gruppen und ihnen zugerechnete Personen beim Zugang zu und der Teil habe an materiellen oder immateriellen Ressourcen benachteiligt oder ausgeschlossen werden:
- Rassismus entsteht aus bewussten und unbewussten Einstellungen und Überzeugungen. Er drückt sich aus in Äußerungen und Handlungen sowie im Verhalten einzelner oder in Gruppen handelnder Personen (individueller Rassismus).
- Rassismus ist in staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen zu finden: in der Sprache, in verbreiteten stereotypisierenden Annahmen, in der ungleichen Verteilung von Ressourcen und Privilegien sowie in der damit verbundenen systematischen Diskriminierung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen und Personen (struktureller Rassismus).
- Rassismus kann sowohl durch rechtliche Vorgaben in staatlichen wie nichtstaatlichen Institutionen als auch durch organisatorische Strukturen begünstigt werden. Rassistische Diskriminierung entsteht häufig unbeabsichtigt durch alltägliche Routinen und Handlungslogiken (z. B. wahrgenommene ‚Sachzwänge‘), die als Teil der Kultur einer Organisation etabliert sind und nicht hinterfragt und reflektiert werden. Auch Normen und Vorschriften, Organisationsstrukturen und Verfahren, Praktiken und Handlungsroutinen können Menschen rassistisch benachteiligen und ausschließen (institutioneller Rassismus).
Individueller, struktureller und institutioneller Rassismus bezeichnen verschiedene, sich aber gegenseitig bedingende und verstärkende Erscheinungsformen von Rassismus
Arbeitsdefinition von Rassismus des „Expert*innenrats Antirassismus“
Was ist der „Expert*innenrat Antirassismus“?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus hat am 19. Juni 2023 den „Expert*innenrat Antirassismus“ berufen.
Die Einrichtung des Rats ist eine von mehreren Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett im Dezember 2020 beschlossen hat.
Die zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis haben eine, den aktuellen Forschungsstand reflektierende, wissenschaftlich fundierte Arbeitsdefinition [PDF, 653 KB] von Rassismus entwickelt und am 11. März 2025 vorgestellt. Ziel war es, eine praxisnahe Orientierung zu schaffen, die Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für Verwaltungshandeln dient. Gemeinsam mit den Handlungsempfehlungen des „Expert*innenrats Antirassismus“ ist die Definition für die praktische Anwendung in den Verwaltungen entwickelt worden. Die Definition legt den Grundstein für wirksame Maßnahmen gegen verschiedene Erscheinungsformen von Rassismus.
Die Mitglieder des „Expert*innenrats Antirassismus“
Eva Maria Andrades
Eva Maria Andrades ist Volljuristin und Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd). Sie hat über 10 Jahre in der Antidiskriminierungsberatung Betroffene von Rassismus bei der Durchsetzung ihrer Rechte und in Gerichtsverfahren unterstützt. 2020 war sie außerdem Teil des Begleitausschusses der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und hat an der „Anti-Rassismus Agenda 2025“ mitgewirkt. In ihrer Arbeit hat sie einen Fokus auf der Stärkung rassismusbetroffener Communities, der Verbesserung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes und den Ausbau flächendeckender Beratungsstrukturen für Betroffene.
Saraya Gomis
Saraya Gomis engagiert sich ehrenamtlich in der diskriminierungs-, antisemitismus- und rassismuskritischen Bildungsarbeit. Von 2021 bis 2023 war sie Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin. Zuvor war sie Referentin für Opferschutz und Opferhilfe bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, ab 2016 bis 2019 die erste Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen in Berlin und von 2014 bis 2016 zivilgesellschaftliche Expertin bei der Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus für den Bereich Bildung. Sie hat einen Fokus auf institutioneller Diskriminierung und Transformationsprozesse.
Prof. Dr. Mechtild Gomolla
Prof. Dr. Mechtild Gomolla ist seit Oktober 2022 Professorin für Interkulturelle Pädagogik und Bildungsgerechtigkeit an der PH Karlsruhe. Zuvor war sie von 2009 bis 2022 Professorin für Erziehungswissenschaft, insbesondere interkulturelle und vergleichende Bildungsforschung an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen unter anderem die Analyse von institutioneller Diskriminierung und Rassismus in Schulen sowie die Voraussetzungen und Prozesse einer rassismus- und diskriminierungskritischen Schulentwicklung. Prof. Dr. Mechthild Gomollas Forschungsarbeiten zu institutionellem Rassismus gehören zu den ersten Arbeiten zu diesem Themenschwerpunkt in deutschsprachigem Raum.
Hadija Haruna-Oelker
Hadija Haruna-Oelker ist Autorin, Redakteurin und Moderatorin. Sie arbeitet hauptsächlich für den Hessischen Rundfunk und die Frankfurter Rundschau. In ihrer Arbeit beschäftigt sie sich seit Jahren mit Rassismus und Fragen von Partizipation und Teilhabe in der Migrationsgesellschaft. Sie ist Preisträgerin des vom BMBF gestifteten KAUSA Medienpreises 2012 und des ARD Hörfunkpreises Kurt Magnus 2015. Gemeinsam mit Kübra Gümüşay und Uda Strätling übersetzte sie das Gedicht »The Hill We Climb« von Amanda Gormann. 2022 erschien ihr Buch „Die Schönheit der Differenz – miteinander anders denken“. Darüber hinaus ist sie im Journalistinnen- und Journalistenverband Neue Deutsche Medienmacher*innen und in der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) aktiv.
Prof. Dr. Isabelle Ihring
Prof. Dr. Isabelle Ihring ist Professorin für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugend an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Sie war zwölf Jahre in der Praxis Sozialer Arbeit tätig, besonders im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Zu ihren Forschungsthemen gehören differenzsensibler Kinderschutz, die Analyse von (globalen) Ungleichheitsverhältnissen mit besonderem Blick auf kolonialen Kontinuitäten im Kontext afrikanischer Länder, Rassismus aus postkolonialer und intersektionaler Perspektive und die Auseinandersetzung mit dekolonialen Praktiken und deren Bedeutung für die Soziale Arbeit. Sie engagiert sich außerdem in unterschiedlichen Praxisprojekten zu Themen rund um Rassismus und Kolonialismus.
Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu
Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu ist Professorin für Bildung in der Migrationsgesellschaft an der Universität Bremen. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem die Themen Bildungsungleichheit in der Migrationsgesellschaft sowie antimuslimischer Rassismus im Kontext von (Hoch)Schulen und der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Von 2019 bis 2021 war sie Vorsitzende des Rats für Migration e.V. Zuvor war sie von 2008 bis 2016 Mitglied des Sachverständigenrats Deutscher Stiftungen für Migration und Integration und von 2006 bis 2009 Mitglied des Bundesjugendkuratoriums. Sie erhielt den Augsburger Wissenschaftspreis für Interkulturelle Studien und das Bundesverdienstkreuz für ihren besonderen Einsatz für das Zusammenleben in Deutschland.
Dr. Ralf Kleindiek
Dr. Ralf Kleindiek ist Jurist, ehemaliger Ministerialbeamter und heute als Berater tätig. Er war von 2021 bis 2023 als Staatssekretär der Chief Digital Officer des Landes Berlin, von 2014 bis 2018 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2011 bis 2014 Staatsrat in der Hamburger Behörde für Justiz und Gleichstellung. Er verantwortete Themen der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. Als Partner eines Beratungsunternehmens hat er Strategien für Diversität und gegen Rassismus in Verwaltung und Wirtschaft entwickelt. Er ist Mitglied im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung, der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung und im Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft.
Prof. Dr. Lorenz Narku Laing
Prof. Dr. Lorenz Narku Laing ist Professor für Rassismusforschung an der EvH Bochum und Geschäftsführer der Diversityberatung Vielfaltsprojekte GmbH. Er berät unter anderem DAX-Konzerne, Theater, Kirchen und führende NGOs zu Diskriminierung. Er ist Beiratsmitglied des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), der Zeitschrift „Diversity in Wirtschaft und Recht“ sowie des Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS). Prof. Laing engagiert sich mit seinem preisgekrönten Projekt „Sport gestaltet Vielfalt“ gegen Diskriminierung im Sport. Zudem wurde ihm für seine Lehre zu Rassismustheorien von der Zeppelin Universität Friedrichshafen der Best Teaching Award verliehen.
Mekonnen Mesghena
Mekonnen Mesghena ist Antirassismusexperte und Leiter des Referats Migration & Diversity bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin. Er hat Journalistik und Geschichte studiert und schreibt für deutsche und internationale Medien. Seine Ausbildung zu Diversity Politics und Diversity Management machte er in USA. Er befasst sich aus einer inter- und transnational vergleichenden Perspektive mit Rassismus und Diskriminierung. Außerdem unterstützt er Institutionen bei der Einführung von Diversity, Inklusion und Antirassismus. Als Mitglied europäischer und transatlantischer Netzwerke steuerte und leitete er Projekte zu Strategien von Allianzen gegen Rassismus und Antisemitismus, „Cities of Migration“ sowie „Citizenship“.
Prof. Dr. Mehrdad Payandeh
Prof. Dr. Mehrdad Payandeh ist Jurist und Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg. Er hat in Düsseldorf und Yale studiert und promoviert und sich anschließend in Düsseldorf habilitiert. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das Völkerrecht, Verfassungsrecht sowie Antidiskriminierungsrecht mit Fokus auf rassistischer Diskriminierung. Seit 2020 ist er Mitglied im Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD). Er ist Mitherausgeber des 2022 erschienenen Handbuchs Antidiskriminierungsrecht. Seit 2023 ist er zudem Mitglied im Wissensnetzwerk Rassismusforschung (WinRa).
Dr. Cihan Sinanoğlu
Dr. Cihan Sinanoğlu ist Sozialwissenschaftler. Seit Oktober 2020 leitet er am DeZIM-Institut die Geschäftsstelle des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Zuletzt war er Geschäftsführer des Begleitausschuss der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, der 2020 die „Anti-Rassismus Agenda 2025“ mit Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus veröffentlichte. Er hat am Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen promoviert. Für einen Forschungsaufenthalt war er an der City University of New York und hat an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen gelehrt.
Prof. Dr. Andreas Zick
Prof. Dr. Andreas Zick ist Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) sowie Professor für Sozialisation und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Seit 2004 arbeitet er an der Langzeitstudie Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die seit 2014 im Rahmen der Mitte-Studien weitergeführt wird. Im Forschungsinstitut „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ ist er Projektleiter im Forschungsverbund „Institutionen und Rassismus (InRa). Er erhielt den Communicator-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Stifterverbandes für die deutschen Wissenschaft. Er war Mitglied in der Fachkommission Integrationsfähigkeit der Bundesregierung und Experte im „Dialog über Deutschland“ im Bundeskanzleramt.
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