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Startseite Leichte Sprache Erklärung zur Barriere-Freiheit

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Ist die Internet-Seite barriere-frei?

Die Integrations-Beauftragte will diese Internet-Seite barriere-frei machen.

Barriere-frei bedeutet:
Alle Menschen können etwas nutzen.
Zum Beispiel:
Alle können eine Internet-Seite verstehen.
Alle können eine Internet-Seite bedienen.

Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze heißen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    Die kurze Form ist: BGG.
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
    Die kurze Form ist:
    BITV 2.0.

Die Integrations-Beauftragte will sich an diese Gesetze halten.

Diese Erklärung haben wir am 4. Mai 2026 geschrieben.

Verbesserungen vorschlagen

Sie finden Fehler?
Etwas ist nicht barriere-frei?
Dann können Sie uns das sagen.

Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer:
00 49 30 18 527 5300

Oder schreiben Sie uns.
Das ist unsere Adresse:

  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
  • Wilhelmstraße 49
  • 10117 Berlin

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und wir haben nicht geantwortet?
Oder Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort?
Dann rufen Sie die Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Hilfe kostet nichts.
Sie brauchen auch keinen Rechts-Beistand.
Ein Rechts-Beistand ist zum Beispiel:
ein Anwalt oder eine Anwältin.

Sie wollen mehr Infos über das Schlichtungs-Verfahren?
Dann gehen Sie auf die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle.
Dort finden Sie alle Infos.
Zum Beispiel:

  • Wie läuft ein Schlichtungs-Verfahren ab?
  • Wie können Sie einen Antrag auf Schlichtung machen?

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle können Sie auch:

  • den Antrag in Leichter Sprache machen.
  • Oder Sie können den Antrag in Deutscher Gebärden-Sprache machen.

Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen