Aus der ursprünglich befristeten Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften hatte sich nach dem Anwerbestopp von 1973 ein Trend zum Daueraufenthalt entwickelt. Familienangehörige zogen nach, ausländische Kinder wurden in Deutschland geboren. Diese Entwicklung führte zu Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Gesundheitsversorgung, in den Schulen und im Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern.
Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung 1978, einen „Beauftragten zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ zu berufen. Das Amt war organisatorisch an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angebunden, der Beauftragte sollte sich aber ressortübergreifend mit der Lage der ausländischen Bevölkerung auseinandersetzen und Vorschläge zur Bewältigung der Probleme erarbeiten. Er sollte dabei alle Lebensbereiche der ausländischen Bevölkerung berücksichtigen, ferner der deutschen Bevölkerung die Notwendigkeit der Integration bewusst machen und ihre Bereitschaft zur Mitwirkung stärken.
Zum ersten Ausländerbeauftragten der Bundesregierung wurde am 21. November 1978 Heinz Kühn, früherer Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfahlen berufen.
1979 legte Heinz Kühn sein Memorandum „Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“ vor. Darin stellte er unter anderem fest, dass mit der Arbeitnehmeranwerbung eine unumkehrbare Entwicklung eingetreten sei und dass das Faktum der Einwanderung anerkannt werden müsse.
Heinz Kühn sagte voraus, dass sich eine große Zahl von Einwanderern in Deutschland dauerhaft niederlassen werde. Ihnen müsse ein Angebot zur vorbehaltlosen und dauerhaften Integration gemacht werden. Der Beauftragte setzte schon damals die Themen Einbürgerung und politische Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten auf die Tagesordnung. Er hatte erkannt, dass sich Integrationsmaßnahmen besonders auf ausländische Kinder und Jugendliche konzentrieren müssen. Daher befasst sich ein großer Teil seines Memorandums mit den Themen Kindergarten, Schule und berufliche Ausbildung.
Zum Jahresende 1980 gab Heinz Kühn sein Amt auf, um ein Abgeordnetenmandat im Europäischen Parlament anzutreten.