Pressemitteilung
Am 28. Mai 2024 richtet Staatsministerin Reem Alabali-Radovan in Zusammenarbeit mit der Antirassismuskoordinatorin der Europäischen Union, Michaela Moua, die internationale Konferenz zu „Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus“ aus.
Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus vereinbart, auch dafür soll die Konferenz wichtige Impulse geben.
Dazu erklärt Staatsministerin Alabali-Radovan: „Rassismus endet nicht an Deutschlands Grenze. Wir müssen in der Europäischen Union den Kampf gegen Rassismus über Grenzen hinweg denken und den europäischen Schulterschluss suchen. Rassismus geht uns alle an. Die Antworten auf die Krisen unserer Zeit sind: mehr Zusammenhalt, mehr Antirassismus, mehr Europa – nicht Ressentiment oder nationale Abschottung. Rassismus ist Alltag für viel zu viele Menschen in Deutschland und Europa. Jeden Tag gibt es allein in Deutschland zehn rassistische Straftaten, ein Allzeithöchststand. Jede dieser Straftaten muss konsequent verfolgt werden. Ebenso müssen wir bei der Prävention besser werden und an die Strukturen ran, die ganze Bevölkerungsgruppen benachteiligen - sei es bei der Job- oder Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden. Die Bundesregierung wird jetzt den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus weiterentwickeln, als Rahmen für unseren Kampf gegen Rassismus, in dem wir alle Vorhaben und Maßnahmen gemeinsam strategisch aufeinander abstimmen.“
Michaela Moua, Anti-Rassismus-Koordinatorin der EU-Kommission erklärt: „Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus fordert alle Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu entwickeln. Gemeinsam mit Expert*innen der Mitgliedstaaten haben wir uns auf Leitlinien als Grundlage für nationale Aktionspläne geeinigt. Dazu gehören auch die Adressierung von strukturellem Rassismus und die Erhebung von relevanten Gleichstellungsdaten. Rassismus muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Die gemeinsame Arbeit der Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten ist ein entscheidender Faktor zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus. Die heutige Konferenz in Berlin ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in Deutschland und Ausdruck der engen Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten im gemeinsamen Kampf gegen Rassismus.“
Hintergrund zur Konferenz
Unter Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten kommen deutsche und internationale Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zusammen. Staatsministerin Alabali-Radovan hatte zudem Vertreter*innen aus Bund, Ländern und Kommunen eingeladen. Für die europäische Perspektive und um von den Erfahrungen aus allen EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen Rassismus zu profitieren, sind bei der Konferenz auch Mitglieder der Unterarbeitsgruppe National Action Plan Against Racism der Europäischen Kommission eingeladen. Sie bringen ihre Erfahrung bei der Umsetzung Nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und good practice Beispiele ein.
Bei der Konferenz werden die Gelingensbedingungen Nationaler Aktionspläne entlang von vier Themenschwerpunkten in vier Foren beraten:
- Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten,
- Adressierung von strukturellem und institutionellem Rassismus,
- Einbindung der regionalen und lokalen Ebene,
- Berücksichtigung von Intersektionalität.
Für die Beratungen ist auch der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 wichtiger Bezugspunkt, den die Europäische Kommission 2020 vorgestellt hatte. Dieser gibt Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung Nationaler Aktionspläne, die von der Bundesregierung berücksichtigt werden.