Staatsministerin Alabali-Radovan: „Bis 2030 wollen wir Wohnungslosigkeit überwinden - für alle, egal welcher Herkunft.“

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Heute hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Sieben der 31 Maßnahmen des Bundes hat Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus eingebracht.

Dazu erklärt Staatsministerin Alabali-Radovan:
„Wohnen ist ein Menschenrecht, denn jeder Mensch braucht eine Wohnung. Bis 2030 wollen wir Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland komplett überwinden - für alle, egal welcher Herkunft. Auch Eingewanderte oder Geflüchtete sollen möglichst schnell selbstbestimmt in vier Wänden wohnen. Die hohe Zahl ausländischer Wohnungsloser bereitet mir größte Sorgen, denn Wohnungslosigkeit ist ein massives Integrationshindernis. Wichtig sind insbesondere drei Bereiche:
Erstens muss der Übergang von Gemeinschaftsunterkünften in Wohnraum schneller gelingen, in jeder Stadt und Gemeinde. Es darf nicht sein, dass z.B. Asylbewerbende,  anerkannte Flüchtlinge oder Geflüchtete aus der Ukraine erst nach vielen Monaten, manchmal nach Jahren, die Erstaufnahme oder Notunterkunft verlassen. Zweitens müssen wir konsequent den Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus am Wohnungsmarkt verstärken. Auch 2024 haben nicht alle die gleiche Chance bei der Bewerbung für eine Wohnung. Manchmal reicht schon der Nachname oder ein Kopftuch, um jede Chance auszuschließen. Drittens müssen wir die Beratungsangebote gegen Wohnungslosigkeit und prekäres Wohnen bekannter und besser erreichbar machen, auch für Menschen mit Einwanderungsgeschichte – mehrsprachig, online und in sozialen Medien.“

Den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit:

Rund 372.000 Menschen gelten als „untergebracht wohnungslos“, darunter 80 % Nicht-Deutsche. Das heißt, die Menschen leben in öffentlicher Unterbringung, z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerbende oder für Geflüchtete aus der Ukraine. Hinzu kommen verdeckt Wohnungslose, die bei Bekannten unterkommen oder obdachlos „auf der Straße“ leben – diese Zahl wird im Aktionsplan auf rund 86.700 Menschen geschätzt. Insbesondere bei EU-Bürger*innen sind Arbeitsaufnahme und Unterkunft in Deutschland oft fest miteinander verbunden – endet die Arbeit unfreiwillig, sind sie besonders häufig von Wohnungslosigkeit betroffen. Bund, Länder, Kommunen und wichtige Akteure aus Praxis und Wissenschaft haben sich beim Nationalen Aktionsplan zusammengeschlossen, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt in den kommenden Monaten begleitet durch ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit. Die Beauftragte hat 7 der 31 Maßnahmen des Bundes eingebracht:

1.    Förderung des Projektes Wohnen statt Unterbringung vom Träger Tür an Tür Integrationsprojekte e.V.: An den Standorten Augsburg, Dresden, Berlin und Lübeck werden Anlaufstellen für diversity-sensible Wohnraumvermittlung sowie aufsuchende Beratungs- und Präventionsarbeit aufgebaut.

2.    Förderung des Projektes Community Advisors - Digital Streetwork für EU-Beschäftigte: aufsuchende Beratung und Information für EU-Eingewanderte in den sozialen Medien - direkt auf dem Smartphone, in mehreren Sprachen, mit Millionen-Reichweite. Zu Themen wie Arbeiten ohne Meldeadresse, Gesundheitsversorgung oder Arbeitsschutz.
 
3.    Für 2024: Expertise zu Erfahrungen und Möglichkeiten bei der Aktivierung von Wohnraum für Geflüchtete.

4.    Studie zur Abwanderung von EU-Bürger*innen mit dem Schwerpunkt Unterkunft & Zugang zu Wohnraum.

5.    Förderung von Schulungen für Beratungsstellen, die EU-Arbeitnehmer*innen zum Arbeiten ohne Meldeadresse beraten.

6.    Wohnungslosigkeit von EU-Arbeitnehmer*innen als inhaltlicher Schwerpunkt bei den Jahresveranstaltungen der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer.

7.    Runder Tisch mit allen relevanten Akteuren zum Thema Zugang zu Wohnraum in der Einwanderungsgesellschaft.