Alabali-Radovan: „Das Recht auf Kontrollquittung schafft mehr Transparenz bei der Bundespolizei.“

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„Vertrauen in und Respekt für unsere Polizei sind wichtig für unser demokratisches Miteinander. Alle müssen jederzeit auf den Schutz der Polizei zählen können, aber trotz der vorbildlichen Arbeit vieler Polizist*innen berichten Menschen immer wieder von rassistischen Vorurteilen und Diskriminierung im Kontakt mit Polizist*innen. Rassismus darf in unserer Mitte und in der Polizei keinen Platz haben. Darum ist es gut, dass das im Grundgesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung in das neue Bundespolizeigesetz aufgenommen wurde. Künftig haben zudem alle von der Bundespolizei Kontrollierten das Recht auf Ausstellung einer Kontrollquittung darüber, warum sie von der Bundespolizei kontrolliert wurden – beispielsweise in Zügen, Bahnhöfen oder am Flughafen. Das schafft mehr Transparenz. Die Wirkung der Kontrollquittungen und die Kontrollpraxis sollen wissenschaftlich evaluiert und dabei die Perspektive der kontrollierten Menschen einbezogen werden. Für diese Evaluation habe ich mich besonders eingesetzt. Weil die meisten polizeilichen Kontrollen in den Bundesländern und dort nicht durch die Bundespolizei stattfinden, liegt es in Verantwortung der Länder, Gleiches für ihre Landespolizeien zu initiieren.“

Personen, die von der Bundespolizei kontrolliert werden, sind mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes künftig nach § 23 Absatz 2 berechtigt, von Beamt*innen eine Bescheinigung über die Kontrolle sowie deren Grund zu verlangen. Die Bundespolizei wird verpflichtet, die kontrollierte Person auf dieses Recht hinzuweisen.