Gemeinsame Erklärung zum Gedenktag
für die Opfer des Nationalsozialismus

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Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus legen die Beauftragten des Bundes und der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, gegen Antiziganismus, für Antirassismus und für Antidiskriminierung, für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal gemeinsam Kränze nieder.
Am Mittwoch, dem 31. Januar, erklären sie zum gemeinsamen Gedenken:

„Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit. Für Deutschland ist dieser Tag eine bleibende Mahnung. Wenn wir heute der Millionen Opfer des Nationalsozialismus gedenken, dann tun wir das in einer Zeit, in der Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Wir tun es in einer Zeit, in der sich unzählige Menschen durch rechtsextremistische Vertreibungspläne existenziell bedroht fühlen.  

Deswegen gedenken wir heute gemeinsam und betonen: Kein Mensch in unserem Land darf jemals um die eigene Sicherheit fürchten müssen, weil er einer Gruppe angehört, gegen die sich menschenfeindliche und mörderische Ideologien richten.

Alle Menschen haben ein Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung. Dieses Recht ist unverzichtbar, unteilbar und unveräußerlich, so regelt es unser Grundgesetz. Deutschland 2024, das ist ein Land der Vielfalt: Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime, Sinti und Roma, Schwarze Menschen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderungen, queere Menschen. Sie alle gehören untrennbar zur pluralen Bundesrepublik.

Wir verstehen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Verpflichtung, unsere Arbeit gegen jede Form von Ausgrenzung und Diskriminierung voranzubringen, gegen Antisemitismus, Antiziganismus, jede Form von Rassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit und andere menschenfeindliche Einstellungen und die Gewalt, die aus ihnen erwächst, einzutreten. Jeden Tag.