Alabali-Radovan: „Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht für mehr gesellschaftliche Teilhabe“

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„Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht schaffen wir mehr gesellschaftliche Teilhabe für Menschen, die schon lange hier leben. Die Einbürgerung bietet ihnen die Möglichkeit, zu wählen und selbst gewählt zu werden. Sie können mitbestimmen in dem Land, in dem sie seit Jahren leben. Die Einbürgerung ist und bleibt das stärkste Bekenntnis zu Deutschland! Damit wird Deutschland auch für ausländische Fachkräfte attraktiver. Viele Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, fühlen sich tief verbunden sowohl mit Deutschland als auch mit dem Land, in dem sie oder ihre Eltern geboren wurden. Künftig müssen sie nicht mehr ihre bisherige Staatsangehörigkeit - und damit einen Teil ihrer Identität - aufgeben, um einen deutschen Pass zu erhalten. Ein Zeichen des Respekts und ein großer Fortschritt: ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht für ein modernes Einwanderungsland.“

Verkürzte Aufenthaltsfristen und Erleichterungen für ehemalige Gastarbeiter*innen 

Die heute vom Kabinett beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht außerdem vor, dass eine Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich ist. Durch „besondere Integrationsleistungen“, zum Beispiel besondere berufliche oder schulische Leistungen, bürgerschaftliches Engagement oder Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1, soll die Frist auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können. Darüber hinaus soll u.a. die Einbürgerung ehemaliger Gastarbeiter*innen und DDR-Vertragsarbeiter*innen erleichtert werden. Damit erkennt die Bundesregierung die besonderen Lebensleistungen dieser Menschen für unser Land an. 

Unterstützung für Länder und Kommunen sowie Einbürgerungsinteressierte 

Der Bund ist im engen Austausch mit Ländern und Kommunen, damit sie bestmöglich auf die erwartbar steigende Anzahl an Einbürgerungen vorbereitet sind. Dazu gehört es auch, die digitalen Prozesse in den Behörden voranzutreiben. Sobald die neuen Regelungen in Kraft treten, soll es zudem eine Informationskampagne geben, mit der Einbürgerungsinteressierte und potentiell Einbürgerungsberechtigte umfassend über die Voraussetzungen und den Prozess der Einbürgerung informiert werden.