„Der Neuanfang in der Integrationspolitik: mehr Menschlichkeit statt Misstrauen“

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Dazu erklärt Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus:

„Für rund 135.000 Menschen ist das die Brücke in ein besseres Leben in Deutschland, für mehr Menschlichkeit statt Misstrauen im Aufenthaltsrecht: Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir endlich faire Perspektiven für Menschen, die bereits seit über fünf Jahren hier leben. Sie leben mit einer Duldung, aber sie wollen sich einbringen, für sich selbst und ihre Familie sorgen, in Sicherheit und ohne Angst vor Abschiebung leben. Jetzt bekommen sie mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht die Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt, einen Aufenthaltstitel. Denn es ist weder human noch sinnvoll, Menschen zum Herumsitzen und Nichtstun zu zwingen. Wir öffnen auch endlich für alle Asylsuchenden die Integrationskurse von Anfang an, damit sie schnell Deutsch lernen. Ebenso können gut integrierte geduldete Jugendliche und Erwachsene mit ihren Familien schneller einen sicheren Aufenthalt erhalten. Heute setzen wir den ersten Meilenstein, im Herbst werden weitere folgen: Wir wollen Beschäftigungsverbote abschaffen, unser Einwanderungsrecht modernisieren und mehr Einbürgerungen ermöglichen. Für diesen Aufbruch, für mehr Fortschritt und Respekt bei der Integration ist heute der erste entscheidende Schritt gemacht.“

Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes sieht vor:

  • Geduldete Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten (neuer § 104c Aufenthaltsgesetz). So können sie in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen (vor allem: überwiegende Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit, Deutsch-Kenntnisse, Identitätsklärung).
  • Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sollen künftig bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten.
  • Um besondere Integrationsleistungen von geduldeten Menschen zu würdigen, werden die in § 25b AufenthG vorgesehenen Voraufenthaltszeiten um jeweils zwei Jahre reduziert. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG soll somit bereits nach sechs Jahren möglich sein bzw. nach vier Jahren, sofern in einer Familie minderjährige ledige Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Integrationskurse von Anfang an: Alle Asylsuchenden haben im Rahmen freier Plätze Zugang zu Integrationskurs und Berufssprachkurs, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum.
  • Die Familienzusammenführung für Ehegatt:innen und minderjährige Kinder von ausländischen Fachkräften wird erleichtert, indem bei der Erteilung eines entsprechenden Visums künftig auf das Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise verzichtet wird.
  • Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen sind wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilte Menschen, wobei grundsätzlich Geldstrafen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeschlossen sind.
  • Zur besseren Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten sind Neuregelungen zur Abschiebungshaft von ausländischen Straftäter:innen vorgesehen. Sie sollen statt 3 nunmehr bis zu 6 Monate in Abschiebehaft genommen werden können. Einzelne Regelungen zur Ausweisung von international Schutzberechtigten nach der Richtlinie 2011/95/EU wurden im Rahmen der Systematik des geltenden Ausweisungsrechts angepasst.