Pressemitteilung
Die Integrationsbeauftragte informiert seit dem 27. Juni auf der neuen Website www.einbürgerung.de über Voraussetzungen und Ablauf einer Einbürgerung.
Zum Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan:
„Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet: Heute ist ein historischer Tag für unser modernes Einwanderungsland. Wir haben endlich ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit. Einbürgerung bedeutet Teilhabe, gleiche Rechte und Pflichten für alle, die hier leben und die Zukunft unseres Landes mitgestalten. Es geht um Zugehörigkeit, Respekt und eine gute Perspektive. Und wir erkennen endlich an: Identität gibt es auch im Plural. Mehrstaatigkeit ist nicht mehr nur für wenige, sondern jetzt für alle möglich. Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu unserem Land. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir auch Anreize zur Integration: schneller Deutsch lernen, mit einem Job finanziell auf eigenen Beinen stehen, sich einbringen.“
Die Integrationsbeauftragte informiert seit dem 27. Juni auf der neuen Website www.einbürgerung.de über Voraussetzungen und Ablauf einer Einbürgerung. Ausführliche Informationen auf Deutsch und Englisch bietet auch die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“, die auf dem Publikationsportal der Bundesregierung erhältlich ist. Eine Kurzversion als Flyer ist dort ebenfalls bestellbar.
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts war am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und am 19. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es ist eines der wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition im Bereich Migration und Integration.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Regel-Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich ist, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört u.a. die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Einbürgerungsinteressierte müssen sich außerdem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, bekennen.
Seit dem 27. Juni ist es für alle Eingebürgerten möglich, ihre bisherige Staatsbürgerschaft neben der deutschen stets zu behalten. Darüber hinaus wird die Einbürgerung ehemaliger Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen erleichtert. Damit erkennt die Bundesregierung ihre besonderen Lebensleistungen für unser Land an.