„Arbeitsdefinition von Rassismus“ für Verwaltungshandeln vorgestellt

  • Startseite
  • Staatsministerin

  • Ich möchte mehr wissen über

  • Integrationsarbeit in den Bereichen

  • Medien

  • So erreichen Sie uns

Pressemitteilung „Arbeitsdefinition von Rassismus“ für Verwaltungshandeln vorgestellt

Sie soll nutzbar sein für das Verwaltungshandeln von Bund, Ländern und Kommunen. Die Definition soll das Bewusstsein in den Verwaltungen für alle Erscheinungsformen von Rassismus schärfen.

Staatsministerin Alabali-Radovan erklärt: „Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht. Daher ist ein gemeinsames Verständnis von Rassismus für die Verwaltung eine wichtige Grundlage. Nur wenn wir Rassismus in all‘ seinen Erscheinungsformen erkennen und anerkennen, können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen. Die Arbeitsdefinition des Expert*innenrats bietet dafür eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Grundlage. Sie ist ein Angebot an die Verwaltung und ein wichtiger Grundstein für die Antirassismusarbeit in unserem Land.“

Die Mitglieder des Expert*innenrats betonen: „Rassismus zeigt sich in vielfältigen Formen – von offenen Anfeindungen bis hin zu unhinterfragten Arbeitsabläufen oder alltäglichen Routinen. Rassismus knüpft nicht nur an äußerliche Merkmale wie Hautschattierungen an, sondern beruht auch auf religiösen und kulturellen Zuschreibungen. Das macht ihn komplex und gefährlich für viele Menschen in Deutschland. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spaltung und des Erstarkens rechter und rechtsextremer Positionen ist deshalb ein klares Verständnis von Rassismus in seinen unterschiedlichen Facetten in staatlichen Behörden unverzichtbar. Nur so kann er wirksam bekämpft werden.“

ECCAR, die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus, kommentiert: 
„In unseren Städten und Kommunen ist Vielfalt gelebte Realität – dennoch erleben viele Menschen weiterhin Rassismus. Für die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus mit ihren 60 deutschen Mitgliedsstädten stellt die Arbeitsdefinition ein wichtiges Werkzeug dar, um besser zu verstehen, wie Rassismus auch auf institutioneller Ebene wirkt. Sie ist ein Ausgangspunkt, die verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um den Kampf gegen Rassismus langfristig zu stärken.“

Hier finden Sie die Arbeitsdefinition Rassismus und Handlungsempfehlungen des Expert*innenrats: http://www.integrationsbeauftragte.de/rassismusdefinition

Hintergrund: Staatsministerin Alabali-Radovan hat im Juni 2023 den Expert*innenrat Antirassismus berufen. Der Rat setzt sich aus 12 renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammen. Er wurde u.a. mit der Aufgabe betraut, eine Arbeitsdefinition von Rassismus für die Verwaltung zu erarbeiten. Die Veröffentlichung der Arbeitsdefinition ist ein entscheidender Schritt hin zu einer wirksamen Antirassismusstrategie in Deutschland. Die Definition ist ein Angebot an alle Verwaltungen in Deutschland und soll als Grundlage für nachhaltiges, antirassistisches Verwaltungshandeln dienen.

Im Bundeskanzleramt hat die Staatsministerin heute die Arbeitsdefinition vorgestellt und mit Vertreter*innen der Bundes- und Landesverwaltung, der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und der Zivilgesellschaft über den Bedarf eines geteilten, umfassenden und zeitgemäßen Rassismus-Verständnisses diskutiert.