Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst

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Polizistin am Rednerpult spricht

Gemischte Teams mit interkulturellen Perspektiven arbeiten innovativer, erzielen bessere Ergebnisse und leisten einen Beitrag für ein gutes Miteinander. 

Foto: Intgrationsbeauftragte / Coddou

Beschäftigte mit familiärer Einwanderungsgeschichte zeichnen sich demnach im Vergleich zu den Beschäftigten ohne familiäre Einwanderungsgeschichte durch eine höhere Arbeitszufriedenheit, ein höheres Engagement und eine höhere Verbundenheit mit dem Arbeitgeber (Bund) aus. Ein aktiver Umgang des Arbeitgebers mit der kulturellen Diversität der Beschäftigten durch Maßnahmen des Diversitätsmanagements führt zu einer deutlich höheren Arbeitszufriedenheit sowie einer stärkeren Verbundenheit mit dem Arbeitgeber.

Das Diversitätsmanagement wirkt sich dabei positiv auf alle Beschäftigten aus – sowohl für Kolleginnen und Kollegen mit als auch ohne familiäre Einwanderungsgeschichte. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Lediglich 12 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben eine familiäre Einwanderungsgeschichte. Das ist deutlich weniger als ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung, der im Jahr 2018 bei 25,5, Prozent lag. 

Diversitätsstrategie

Die Bundesregierung hat bereits einen strategischen Ansatz zur Diversitätsförderung erarbeitet, damit die Bundesverwaltung vom ganzen Wert der Vielfalt unseres Landes profitiert. Im Nationalen Aktionsplan Integration wurde eine Diversitätsstrategie für eine vielfaltsbewusste Personalpolitik verankert. Denn wir wissen: Gemischte Teams mit interkulturellen Perspektiven arbeiten innovativer, erzielen bessere Ergebnisse und leisten einen Beitrag für ein gutes Miteinander und Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft.

Handlungsempfehlungen für mehr Diversität und Chancengleichheit

Über die Diversitätsstrategie im Nationalen Aktionsplan Integration hinaus haben die  Integrationsbeauftragte und das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet: Dazu gehören Maßnahmen zur Personalgewinnung wie die gezielte Ansprache von jungen Menschen auch mit familiärer Einwanderungsgeschichte in Schule, Ausbildung oder Studium oder die Sensibilisierung für Barrieren im Auswahlprozess von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Berichtswesen sowie Monitoring sollten etabliert werden, um regelmäßig die kulturelle Vielfalt in der Bundesverwaltung zu überprüfen.

Ganzheitliche Diversity-Strategie

Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode geht weiter. Es enthält nunmehr den Auftrag, eine ganzheitliche Diversity-Strategie in der Bundesverwaltung mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel einzuführen.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern wird die Integrationsbeauftragte in einem breiten Beteiligungsprozess die Strategie erarbeiten. Der Strategie soll ein breites Verständnis von Diversität zugrunde gelegt werden und über die Einbeziehung von Personen mit Einwanderungsgeschichte hinausgehen.