Veröffentlichung einer Förderrichtlinie

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Ziel der Förderung ist zum einen, zivilgesellschaftliche Akteure in ihrem Engagement gegen Rassismus zu fördern, Betroffene im Umgang mit rassistischen Anfeindungen zu unterstützen und sie in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Empowerment von Migrantenorganisationen im Umgang mit Rassismus.

Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus in verschiedenen Lebensbereichen - insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnraum oder im Bildungsbereich - zu ergreifen sowie gesellschaftliche Institutionen im Umgang mit Rassismus zu stärken. Bei der Erreichung des Förderziels ist die Sensibilisierung und Qualifizierung der Gesamtgesellschaft und ihrer Institutionen von hoher Relevanz.

Die Förderrichtlinie wurde am 22.12.2025  im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zuwendungsanträge müssen per E-Mail bis spätestens zum 06.02.2026 um 12.00 Uhr bei der Beauftragten per E-Mail eingehen. Sie sind zu senden an: intb@bmas.bund.de sowie an intb5@bmas.bund.de .

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zum Antragsverfahren der untenstehenden Förderrichtlinie. Für die Beantragung ist der Vordruck Projektantrag sowie der Finanzierungsplan verbindlich zu nutzen. 
 

Förderrichtlinie PDF, 561 KB, nicht barrierefrei

Vordruck Projektantrag WORD, 155 KB, nicht barrierefrei

Finanzierungsplan EXCEL, 89 KB, nicht barrierefrei