Projektanträge und Zuwendungen

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Förderung Projektanträge und Zuwendungen

Ehrenamt braucht Hauptamt, gute Projekte brauchen Geld, damit sie laufen. Die Integrationsbeauftragte fördert Vereine und Organisationen, die sich für das gute Zusammenleben aller Menschen in Deutschland einsetzen.

Die Integrationsbeauftragte fördert Verbände, Vereine, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen und sonstige rechtsfähige gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen bundesweit, mindestens aber 
überregional tätig sind.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Integration von Flüchtlingen in Deutschland und die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabechancen und des Zusammenlebens vor Ort. Dazu werden die Stärkung und Ausweitung des ehrenamtlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne familiäre Einwanderungsgeschichte, auch von Menschen mit Fluchtgeschichte, durch Migrantenorganisationen, Verbände und Vereine unterstützt.

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig sind folgende Projekte / Maßnahmen:

  • originäre Pflichtaufgaben von Bund (zum Beispiel Integrationskurse des Bundes), Ländern und Kommunen
  • Maßnahmen, die in die alleinige Zuständigkeit von Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern etc. fallen (zum Beispiel Maßnahmen der beruflichen Eingliederung)
  • Beratung und Betreuung im Zuständigkeitsbereich der Jugendmigrationsdienste (JMD) und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
  • Maßnahmen, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden sollenbeziehungsweise die gezielt der Integrationsvorbereitung im Herkunftsland dienen (bspw. ehrenamtliche Maßnahmen in Flüchtlingscamps außerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger können sein: Verbände, Vereine, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen und sonstige rechtsfähige gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen bundesweit, mindestens aber überregional tätig sind. Konsortialanträge sind möglich. Gefördert werden können nur Projekte von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung. Zuwendungen an Länder und Kommunen erfolgen nicht. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.