Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens

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Die über diesen Titel geförderten Projekte sollen dazu beitragen, Integrationsprozesse im Einwanderungsland Deutschland zu unterstützen und die Teilhabechancen der eingewanderten Menschen zu verbessern.

Das Projektvorhaben muss mindestens einen der folgenden vier Schwerpunkte adressieren:

1. Arbeit: Förderung der Arbeitsmarktintegration von im Bundesgebiet aufhältigen Arbeits- und Fachkräften mit Einwanderungsgeschichte - insbesondere von eingewanderten Frauen und Geflüchteten. Unterstützung eines schnelleren Zugangs zu Ausbildung/Berufsschulen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente - insbesondere in sozialen Medien und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz - sollen bessere Zugänge zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine faire und nachhaltige Gestaltung der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aus Drittstaaten und der EU in den Arbeitsmarkt in Deutschland unterstützt werden, inklusive durch Angebote der Vorintegration.

2. Bildung und Sprache: Förderung der Bildung und des Erlernens der deutschen Sprache, insbesondere durch Mentoring und Unterstützung für benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Einwanderungsgeschichte einschließlich junger Geflüchteter (inkl. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, insbes. wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres nach Deutschland gekommen sind, und auch bei Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen). Die Förderung von Mehrsprachigkeit im schulischen Kontext, der Umgang mit Demokratie und migrationsbedingter Diversität an Schulen und Universitäten sollen gestärkt sowie der Übergang Schule-Beruf und der Übergang Schule-Hochschule verbessert werden.

3. Kommunales: Stärkung kommunaler Integrationsakteure (Integrationsbeauftragte, Entscheidungsträger*innen etc.); Weiterentwicklung von Integrationsinfrastruktur und Integrationsmanagement vor Ort (z.B. One Stop Shop, bereichsübergreifende Koordinierung und Kooperation, auch verbesserte Zusammenarbeit zwischen nicht-staatlichen Beratungsakteuren und staatlichen Stellen); Verbesserung der datenbasierten Grundlagen kommunaler Integrationsarbeit (Monitoring, Datenmanagement, Digitalisierung etc.); Schaffung von Begegnungsräumen für den lokalen Zusammenhalt, inkl. Sport; Unterstützung Geflüchteter in Unterbringung sowie auch verbesserter Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, insb. für vulnerable Personengruppen wie auch für neu zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte.

4. Vielfalt: Begleitung und Gestaltung der Veränderungsprozesse in der Einwanderungsgesellschaft mit dem Ziel verschiedene Perspektiven zusammenzubringen; z.B. durch Projekte, Konzepte, Kampagnen, Schaffung geschützter Debattenräume für differenzierte Auseinandersetzungen. Dabei werden erfolgreiche Praxisbeispiele sichtbar gemacht und zum Nachahmen inspiriert. Insbesondere liegt ein Interesse auf der Auseinandersetzung mit migrationsskeptischen Positionen und Narrativen, auch im digitalen Raum.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren läuft über einen zweistufigen Prozess. In einem vorgelagerten, separaten ersten Schritt ist per E-Mail eine Interessenbekundung inklusive kurzer Projektskizze einzureichen. Die Interessenbekundung muss bis spätestens zum 18.01.2026, 24 Uhr, per E-Mail mit dem Betreff „Förderaufruf Interessenbekundung 684 01“ an IntB@bmas.bund.de versendet werden. Hierzu ist der untenstehende Vordruck zu nutzen.

Die Interessenten mit hierbei positiv bewerteten Projektvorschlägen werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen förmlichen Antrag einzureichen.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zum Antragsverfahren dem untenstehendem Aufruf.

Aufruf Interessensbekundungsverfahren WORD, 180 KB, nicht barrierefrei

Vordruck Interessenbekundung WORD, 153 KB, nicht barrierefrei

Finanzierungsplan EXCEL, 17 KB, nicht barrierefrei