Wer kann Familiennachzug beantragen?

  • Startseite
  • Staatsministerin

  • Ich möchte mehr wissen über

  • Integrationsarbeit in den Bereichen

  • Medien

  • So erreichen Sie uns

Der Familiennachzug kann beantragt werden, sobald die Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom BAMF zuerkannt wurde. Die allgemeinen Informationen zum Familiennachzug gelten nicht für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab 1. August 2018 ist der Nachzug für Angehörige der Kernfamilie im Rahmen eines auf 1.000 Personen pro Monat begrenzten Kontingents möglich.