Wer ist Schutzberechtigter?

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Der Begriff des Schutzberechtigten umfasst Asylberechtigte (§ 2 Asylgesetz), Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Asylgesetz) und subsidiär Schutzberechtigte (§ 4 Asylgesetz).

Asylberechtigter ist ein Ausländer, der in seinem Heimatstaat politisch verfolgt wird und als Asylberechtigter in Deutschland anerkannt wird.

Flüchtling ist ein Ausländer, der sich wegen Verfolgung auf Grund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in einem anderen Land befindet.

Subsidiär Schutzberechtigter ist, wer nicht persönlich verfolgt wird, dem aber dennoch in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Anerkennung als Asylberechtigter, Flüchtling oder die Gewährung von subsidiärem Schutz. Der Schutzsuchende muss dazu persönlich in Deutschland einen Antrag stellen und wird in einem weiteren Termin angehört. Im Anschluss daran wird eine Entscheidung getroffen.