Der Antrag kann grundsätzlich nur von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden. Die Kinder können bei ihrer persönlichen Vorsprache jedoch von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, sofern dieser von beiden Eltern für die Beantragung des Visums schriftlich bevollmächtigt ist. Die Vollmacht muss von beiden Elternteilen unterschrieben und die Unterschriften beglaubigt sein.