Was kann ich tun, wenn ich oder mein Kind bald volljährig werden?

  • Startseite
  • Staatsministerin

  • Ich möchte mehr wissen über

  • Integrationsarbeit in den Bereichen

  • Medien

  • So erreichen Sie uns

Für den Familiennachzug von minderjährigen Kindern zu den Eltern ist entscheidend, dass bereits vor Volljährigkeit ein formloser Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt wird. Aus diesem Antrag müssen sich Name, Geburtsdatum, Passnummer der Antragsteller sowie Name, Geburtsdatum und Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland ergeben. Die Auslandsvertretung wird den Antrag quittieren, diese Antwort sollte unbedingt zum Vorsprachetermin mitgebracht werden. Liegt nachweislich ein rechtzeitiger formloser Antrag vor, geht die spätere Volljährigkeit, die der Wartezeit auf einen Antragstermin oder der Bearbeitungszeit geschuldet ist, nicht zu Lasten des Antragstellers. Tritt die Volljährigkeit hingegen vor der Antragstellung ein, kann eine Einreise nur in außergewöhnlichen Härtefällen erfolgen.

Bei einem Nachzug zu einem minderjährigen Kind in Deutschland sollte bei der Beantragung eines Termins bei der Auslandsvertretung auf die in Kürze eintretende Volljährigkeit hingewiesen werden. Die Auslandsvertretung bemüht sich dann um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden.