Was bedeutet Familiennachzug?

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Familiennachzug bedeutet, dass Mitglieder der Kernfamilie eines bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten zu diesem nach Deutschland ziehen dürfen. Zur sogenannten Kernfamilie zählen Ehepartner und eigene minderjährige ledige Kinder beziehungsweise die Eltern minderjähriger Ausländer, sofern sich kein personensorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland aufhält.

Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass der Familienangehörige einen Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung stellt. Der Familiennachzug kann beantragt werden, sobald die Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom BAMF zuerkannt wurde. Eine Visumerteilung ist allerdings erst möglich, wenn für den bereits im Bundesgebiet lebenden Schutzberechtigten ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Sonstige Familienangehörige (zum Beispiel volljährige Kinder) können den Familiennachzug nur unter den engen Voraussetzungen des § 36 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz beantragen. Nach dieser Vorschrift ist eine Familienzusammenführung nur dann möglich, wenn eine individuelle außergewöhnliche Härte für den Antragsteller selbst oder seine in Deutschland lebenden Familienangehörigen vorliegt, die nur durch Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland ausgeräumt werden kann. Außerdem muss der Lebensunterhalt für den Aufenthalt in Deutschland gesichert sein, einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.