Für die Gewährung des Familiennachzuges ist keine Mindestdauer für eine Trennung notwendig. Die Dauer der Trennung wird jedoch bei der Gewichtung der humanitären Gründe berücksichtigt.
Für die Gewährung des Familiennachzuges ist keine Mindestdauer für eine Trennung notwendig. Die Dauer der Trennung wird jedoch bei der Gewichtung der humanitären Gründe berücksichtigt.