Bereits bestehende Terminregistrierungen behalten ihre Gültigkeit. Soweit sich Antragsteller bereits bei einer Auslandsvertretung in eine Terminliste eingetragen haben, können sie sich direkt mit IOM in Verbindung setzen, um die Registrierung zu bestätigen, um mitzuteilen, ob sich die Kontakt- oder Passdaten geändert haben und um zu klären, ob sie bereits über alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung verfügen.