Meine Kinder entstammen einer vorherigen Ehe. Wer darf/muss den Visumsantrag unterschreiben?

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Wenn sich ein Elternteil bereits in Deutschland befindet, muss der andere Elternteil die Visumanträge der Kinder bei der Botschaft unterschreiben, auch wenn er selbst nicht mitreist, z.B. weil die Eltern geschieden sind. Sollte es nicht möglich sein, dass der andere Elternteil zur Botschaft kommt, muss eine schriftliche Genehmigung der Ausreise und des Aufenthalts in Deutschland von dem anderen Elternteil vorgelegt werden. Diese muss von einem Notar oder bei Gericht beurkundet worden sein. Die Genehmigung muss im Original mit Übersetzung vorgelegt werden.