Für den Familiennachzug zu den Eltern ist entscheidend, dass bereits vor Volljährigkeit ein formloser Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt wird. Aus diesem Antrag müssen sich Name, Geburtsdatum, Passnummer der Antragsteller sowie Name, Geburtsdatum und Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland ergeben. Die Auslandsvertretung wird den Antrag quittieren, diese Antwort sollte unbedingt zum Vorsprachetermin mitgebracht werden. Sofern der Antrag innerhalb der Dreimonatsfrist bei der Auslandsvertretung eingeht, ist eine zusätzliche sogenannte fristwahrende Anzeige bei der Botschaft, der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland oder über das Internetportal nicht zusätzlich erforderlich. Liegt nachweislich ein rechtzeitiger formloser Antrag vor, geht die spätere Volljährigkeit, die der Wartezeit auf einen Antragstermin oder der Bearbeitungszeit geschuldet ist, nicht zu Lasten des Antragstellers. Tritt die Volljährigkeit hingegen vor der Antragstellung ein, kann eine Einreise nur in außergewöhnlichen Härtefällen erfolgen.