Kann ein minderjähriges, unbegleitetes Kind in Deutschland, das als schutzberechtigt anerkannt ist, seine Eltern und minderjährigen Geschwister nachziehen lassen?

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Sofern sich noch kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland befindet, haben Eltern von minderjährigen Ausländern einen privilegierten Anspruch auf Familiennachzug. Das bedeutet, dass auf bestimmte Voraussetzungen wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts verzichtet werden kann. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum zum Familiennachzug, wie zum Beispiel der Nachweis der Identität und der Verwandtschaftsbeziehung, müssen aber erfüllt sein.

Wichtig: Der Anspruch der Eltern auf Einreise erlischt am 18. Geburtstag des in Deutschland lebenden Kindes unwiderruflich.

Geschwister haben hingegen keinen Anspruch auf den privilegierten Nachzug, solange die Eltern nicht bereits in Deutschland sind und selbst als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt wurden. Das bedeutet, dass Lebensunterhalt und Wohnraum grundsätzlich gesichert sein müssen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (sogenannter „atypischer Fall“).