Wann müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben?

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Das Grundgesetz verbietet den Entzug der Staatsangehörigkeit, wenn Sie dadurch staatenlos werden.

In folgenden Fällen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren:

  • Sie wollen Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und haben dafür einen Antrag auf Entlassung gestellt. Zugleich haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt und eine Zusicherung erhalten, diese zu bekommen.
  • Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben.
  • Sie verzichten auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit (und Sie besitzen noch eine weitere Staatsangehörigkeit).
  • Sie wurden als Minderjährige/-r von einer ausländischen Person adoptiert.
  • Sie treten freiwillig und ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Militärdienst eines ausländischen Staates ein, dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen.
  • Sie besitzen neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit und beteiligen sich konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
  • Sie sind optionspflichtig und erklären, dass Sie sich für die ausländische Staatsbürgerschaft entschieden haben.
  • Sie haben die Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erworben.

Wenn Sie auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit automatisch! Sie können sie nur behalten, wenn Sie vorher einen Beibehaltungsantrag stellen. Warten Sie, bis dieser Antrag genehmigt ist, bevor Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen. Denn sonst können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten.