Zu den Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass Sie ein ausreichendes Einkommen haben, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen und dass Sie sich zu den Grundwerten der deutschen Verfassung bekennen. Wenn Sie diese und weitere Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Doch auch ohne diesen gesetzlichen Anspruch kann eine Einbürgerung möglich sein.
Mehr Infos zu den Voraussetzungen der Einbürgerung finden Sie auf unserer weiterführenden Seite.
Wenn Sie 16 Jahre alt oder älter sind, stellen Sie den Einbürgerungsantrag selbst. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind meistens die Eltern.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Häufig sind das die Standesämter oder die Ausländerbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, beim Bezirksamt, bei der Ausländerbehörde, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder bei den Jugendmigrationsdiensten. Sie können auch bei der Behördennummer 115 anrufen und dort fragen.
In jeder Einbürgerungsbehörde gibt es Antragsformulare. Wenn Sie diese Formulare schon vor Ihrem Termin ausfüllen, sparen Sie Zeit und vermeiden Rückfragen. Sie erleichtern der Behörde damit, schneller über Ihren Antrag zu entscheiden. Zum Antrag müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel Sprachnachweise und Gehaltsnachweise.
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, kostet sie 51 Euro.
Wenn Sie die Kosten nicht bezahlen können, fragen Sie bitte direkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einbürgerungsbehörde, ob für Sie geringere Kosten oder eine Zahlung in mehreren Raten möglich sind.